Tachopflicht ohne Sicherheitsgewinn
Welche Rolle spielt der Verkehr zwischen der Ostschweiz und dem Fürstentum Liechtenstein in Ihrem Tagesgeschäft?
Liechtenstein ist für Sieber Logistics AG ein wichtiges Liefergebiet. Wir liefern täglich Fitness- und medizinische Geräte sowie Möbel an Private, aber auch an Praxen, Bürogebäude oder Fitnesscenter.
Wie viele Fahrzeuge Ihrer Flotte wären von der neuen Tachopflicht im grenzüberschreitenden Verkehr betroffen?
Wir betreiben in unserer Flotte überwiegend E-Lieferwagen. Aufgrund des Batteriegewichts sind diese meist mit einem Gesamtgewicht von 4,2 Tonnen unterwegs. Der Tachograph ist deshalb bereits heute Pflicht. Für grenzüberschreitende Transporte rüsten wir zusätzlich einige konventionelle Lieferwagen mit einem Tachographen aus.
Welche Vorbereitungen treffen Sie derzeit im Hinblick auf die Einführung der Tachopflicht per 1. Juli 2026?
Keine wesentlichen. Wir sind bereit.
«Im regionalen Verkehr sehe ich keinen signifikanten Sicherheitsvorteil durch Tachographen in Lieferwagen.»
Mit welchen Investitionen oder administrativen Mehraufwänden rechnen Sie konkret?
Der administrative Aufwand für die Auswertung der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ist das eine. Dieser ist identisch wie bei schweren LKWs. Bedeutender ist jedoch der Einfluss auf die Arbeits- und Ruhezeiten. Unsere Arbeitnehmenden, die nicht nur liefern, sondern zusätzlich auch eine Montage- und Installationsleistung erbringen, unterliegen ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls den ARV-Regeln. Dadurch steigt einerseits die Planungskomplexität und andererseits wird es schwieriger die Produktivität hoch zu halten.
Wie beurteilen Sie die neue Regelung vor dem Hintergrund der offenen Grenze und der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen der Ostschweiz und Liechtenstein?
Die wirtschaftlichen Bedürfnisse bestehen unabhängig davon, ob ein Tachograph vorhanden ist oder nicht. Als Branche müssen wir mit der Regelung umgehen und Lösungen finden. Mit einer guten Fahrzeug-Einsatzplanung lassen sich die Kosten im Rahmen halten. Für die EU als Urheberin der Regelung steht vor allem die Kontrolle von Lieferwagen im gesamten europäischen Raum im Fokus.
Ist aus Ihrer Sicht der sicherheitspolitische Nutzen dieser Ausweitung der Tachopflicht nachvollziehbar – oder steht der Aufwand in keinem Verhältnis?
Im Binnenverkehr sowie im lokalen grenzüberschreitenden Verkehr sehe ich keinen signifikanten Sicherheitsvorteil durch Tachographen in Lieferwagen. Diese Fahrzeuge sind primär zwischen 7 und 18 Uhr in der Region unterwegs. Potenzielle Lenkzeit-Exzesse sind im regionalen Grenzverkehr kein Thema.
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Erwarten Sie Auswirkungen auf Preise, Disposition oder die Wettbewerbsfähigkeit im regionalen Transportmarkt?
Es wird an jedem Unternehmen selbst liegen, sich mit der Situation zu arrangieren. Inwiefern sich der Markt verändert, bleibt abzuwarten. Ich gehe nicht von wesentlichen Veränderungen aus.
Was erwarten Sie von Politik und Verbänden in dieser Frage?
Ziel dieser aus Europa stammenden Regelung ist es, Ordnung in den Markt für leichte Transporter zu bringen. Die Präsenz osteuropäischer Lieferwagen ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Diese können heute noch ohne Lenkzeit-Limitierungen, Tag und Nacht und an sieben Tagen in der Woche Gütertransporte durchführen. Dem möchte die EU einen Riegel schieben. Der Schweiz wird in dieser Frage wohl die Motivation und auch die Handhabe fehlen, diese Regelung zu kippen.
