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Kontrollschild weg – was nun?

Kontrollschild weg – was nun?
Marion Enderli, M.A. HSG in Law, Rechtsanwältin und Notarin
Lesezeit: 2 Minuten

Was zu tun ist, wenn man ein Kontrollschild verloren hat oder wenn es gestohlen wurde – und was man auf jeden Fall unterlassen sollte.

Der Verlust eines Kontrollschildes ist immer unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Dies ist je nach Kanton und Verlustart (Verlieren/Diebstahl) die Polizei und/oder das Strassenverkehrsamt. Hat man bei einem Kontrollschilderpaar nur ein Schild verloren, kann das Strassenverkehrsamt eine 30-tägige Erlaubnis für das Fahren mit nur einem Kontrollschild ausstellen. Taucht das verlustige Kontrollschild in diesen 30 Tagen nicht auf, kann unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens das verlorene Kontrollschild neu erstellt werden. Beim Verlust beider Kontrollschilder oder eines Einzelschildes (z.B. bei Motorrädern, Anhänger) sowie bei Diebstahl wird zwingend ein neues Kontrollschild mit neuem Kennzeichen zugeteilt. Das verlustige Kontrollschild wird dann für eine gewisse Dauer im polizeilichen Fahndungssystem der Schweiz (RIPOL) ausgeschrieben (5 bis 10 Jahre) und bleibt in dieser Zeit für Neuvergaben gesperrt.

Keine «Kopien» aus Karton
In der Praxis trifft man es relativ häufig an, dass ein fehlendes Kontrollschild durch ein Kartonschild oder eine Kopie «ersetzt» wird. Da es sich beim Kontrollschild um ein amtliches Zeichen im Sinne des Strafgesetzbuches handelt, macht man sich damit der Fälschung von Kontrollschildern schuldig. Sowohl der «Hersteller» eines solchen Kontrollschildes als auch der «Verwender» können mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Das Bundesgericht hat dabei auch in zahlreichen Entscheiden festgehalten, dass es irrelevant sei, ob die «Fälschung» ohne weiteres erkennbar sei oder nicht. Also auch ein selbstgeschriebenes Kartonschild stellt eine Fälschung dar.

Es drohen harte Strafen
Zum Vergleich: Wer ein Fahrzeug ohne Kontrollschild führt, wird lediglich mit einer Busse bestraft. Dies gilt jedoch nur dann, wenn eine Versicherungsdeckung besteht. Also zum Beispiel dann, wenn das Kontrollschild verloren wurde oder versehentlich vergessen wurde, das Wechselkontrollschild oder Händlerschild ans Fahrzeug anzubringen.

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In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein Fahrzeuglenker, der über Versicherungsdeckung verfügt und versucht, sich identifizierbar zu machen, deutlich härter bestraft wird, als wenn er ohne Kontrollschild herumfährt.

Schliesslich wird auch die missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Dies begeht beispielsweise, wer echte Kontrollschilder eines korrekt immatrikulierten Fahrzeugs an einem nicht zugelassenen Fahrzeug anbringt oder Wechselschilder an einem Fahrzeug anbringt, für welches sie nicht bestimmt sind.