St.Gallen

St.Galler Gewerbe sagt Nein zu höherer Mehrwertsteuer

St.Galler Gewerbe sagt Nein zu höherer Mehrwertsteuer
Gastredner Michael Götte, Nationalrat SG (SVP)
Lesezeit: 2 Minuten

Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen lehnt die AHV-Zusatzfinanzierung über eine höhere Mehrwertsteuer einstimmig ab. Die geplante Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes unterstützt er hingegen. Seine Parolen für den 29. November hat der Verband an der Präsidentenkonferenz vom 20. Oktober gefasst.

Text: pd/stz.

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll nicht über eine zusätzliche Belastung von Konsumenten und Unternehmen erfolgen: Mit dieser Haltung stellt sich der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) gegen die vorgesehene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte.

Nach Berechnungen, die der Verband in seiner Mitteilung anführt, würde die Erhöhung rund 1,5 Milliarden Franken zusätzlich einbringen. Die jährlichen Kosten der 13. AHV-Rente beziffert er bis 2030 auf rund 4,5 Milliarden Franken. Die Massnahme entschärfe das Finanzierungsproblem damit lediglich, löse es aber nicht.

KGV fordert Reformen statt höherer Steuern

Der Verband warnt zudem vor einem Kaufkraftverlust, der auch das Gewerbe treffe. Aus seiner Sicht braucht die AHV eine strukturelle Reform. Die geplante Steuererhöhung sei nur der Anfang weiterer Aufschläge. Bevor neue Steuern erhoben würden, müsse der Bund seinen Finanzhaushalt überprüfen und Sparmassnahmen umsetzen.

Die Präsidentenkonferenz beschloss die Nein-Parole einstimmig.

Ja zur Stärkung der Rüstungsindustrie

Beim Kriegsmaterialgesetz empfiehlt der KGV dagegen ein Ja. Die Anpassung soll aus Sicht des Verbands den sicherheitspolitischen Veränderungen in Europa Rechnung tragen und den Handlungsspielraum des Bundesrats erweitern.

Der KGV sieht dabei auch den Schweizer Industriestandort unter Druck. Er warnt davor, dass Unternehmen der Rüstungsindustrie und ihre Zulieferer Produktion und Forschung ins Ausland verlagern. Damit drohten Arbeitsplätze, Know-how und Wertschöpfung verloren zu gehen.

Eine eigene industrielle Basis sei zudem für die bewaffnete Neutralität wichtig. Ohne entsprechende Produktionsstätten wachse die Abhängigkeit von ausländischen Lieferanten. Der Verband bezeichnet die Gesetzesanpassung deshalb als vernünftigen Schritt. Die vorgesehenen Schutzbestimmungen gegen einen Einsatz von Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung oder eine unerlaubte Weitergabe blieben dabei zentral.

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