Ostschweiz

IHK sagt Ja zu Kinderbetreuung und Zivildienstgesetz

IHK sagt Ja zu Kinderbetreuung und Zivildienstgesetz
IHK-Direktor Markus Bänziger
Lesezeit: 2 Minuten

Die IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt für die Abstimmungen vom 14. Juni zwei Ja-Parolen: zum St.Galler Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sowie zur Änderung des Zivildienstgesetzes. Während die Kinderbetreuungsvorlage den Vollzug vereinfacht und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt, soll die Zivildienstvorlage die personelle Basis der Armee sichern.

Text: pd/stz.

Neben ihrem Nein zur Chaos-Initiative fasst die IHK St.Gallen-Appenzell für den Abstimmungssonntag vom 14. Juni zwei Ja-Parolen. Auf kantonaler Ebene unterstützt sie das St.Galler Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Auf eidgenössischer Ebene empfiehlt sie ein Ja zur Änderung des Zivildienstgesetzes.

Am 14. Juni stehen zwei eidgenössische Vorlagen und im Kanton St.Gallen eine kantonale Vorlage zur Abstimmung. Die IHK sagt Nein zur Chaos-Initiative und begleitet den Abstimmungskampf mit einer eigenen Kampagne. Gleichzeitig spricht sie sich für jene Vorlagen aus, die aus Sicht der Ostschweizer Wirtschaft den Arbeitsmarkt, das Milizsystem und die Standortqualität stärken.

Kinderbetreuung: schlankerer Vollzug stärkt Vereinbarkeit

Die IHK empfiehlt im Kanton St.Gallen ein Ja zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. Die Vorlage optimiert die Abwicklung und Vergabe der Beiträge, führt aber zu keiner Ausweitung der kantonalen Leistungen.

Im Zentrum steht ein schlankerer Vollzug: Gesuche, Verfügungen und Auszahlungen sollen künftig über eine elektronische Plattform abgewickelt werden. Dadurch sinkt der administrative Aufwand für alle Beteiligten. Zugleich sollen die Vergünstigungen nur dann gelten, wenn die Erziehungsberechtigten ein Mindestpensum arbeiten.

Aus Sicht der IHK stärkt die Vorlage damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels sei es zentral, Hürden für eine Erwerbstätigkeit zu senken und die Rahmenbedingungen für berufstätige Eltern zu verbessern.

Milizsystem sichern, Wirtschaftsstandort stärken

Ebenfalls ein Ja empfiehlt die IHK zur Änderung des Zivildienstgesetzes. Eine verlässliche Verteidigungsfähigkeit ist aus Sicht der Wirtschaft ein wichtiger Standortfaktor. Die Schweiz ist auf ein funktionierendes Milizsystem und ausreichende Armeebestände angewiesen.

Die Vorlage reduziert Fehlanreize beim Übertritt in den Zivildienst und stärkt damit die militärische Dienstpflicht. Aus Sicht der IHK leistet sie einen Beitrag zur personellen Basis der Armee und damit zur Sicherheit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Die IHK St.Gallen-Appenzell sieht in beiden Ja-Parolen einen Beitrag zu stabilen Rahmenbedingungen: Die Kinderbetreuungsvorlage stärkt Erwerbstätigkeit und Familienfreundlichkeit, die Änderung des Zivildienstgesetzes sichert das Milizsystem und damit ein wichtiges Element der Schweizer Sicherheitsarchitektur.

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