Thurgau

Fast 100 Millionen Härtefallentschädigungen im Thurgau

Fast 100 Millionen Härtefallentschädigungen im Thurgau
Daniel Wessner, Chef des Amts für Wirtschaft und Arbeit, und Marcel Räpple, Leiter Wirtschaftsförderung, präsentierten an einer Medienkonferenz die Bilanz zu den Covid-19-Wirtschaftshilfen im Kanton Thurgau
Lesezeit: 3 Minuten

An einer Medienkonferenz hat das Thurgauer Amt für Wirtschaft und Arbeit heute sein Fazit über die ausserordentlichen Wirtschaftshilfen und die Missbrauchsgefahr gezogen: U.a. wurden 270 Millionen Franken an Kurzarbeitsentschädigungen bezahlt.

Seit dem 1. März 2020 gingen beim AWA rund 11'200 Voranmeldungen für Covid-Kurzarbeitsentschädigungen ein; insgesamt wurden bis heute rund 266.5 Mio. Franken Kurzarbeitsentschädigungen ausbezahlt. Zugleich meldeten sich 5'772 Selbständigerwerbende beim Sozialversicherungszentrum für einen covidbedingten Erwerbsersatz an. Erwerbsersatzzahlungen erfolgten in der Höhe von rund 24.4 Mio. Franken. Im Rahmen der kantonalen Covid-Überbrückungskredite wurden ausserdem sieben Darlehen von insgesamt 1.29 Mio. Franken gewährt.

Wirksames Härtefallprogramm

Exakt 999 Gesuche registrierte die Thurgauer Covid-Härtefallabteilung von Februar bis Ende Juni 2021. Nach einer Überprüfung im Zwei-Stufen-Prinzip zahlte der Kanton über 95 Mio. Franken als Härtefallentschädigung aus. 713 kleinere Firmen wurden mit 40.2 Mio. Franken Härtefallgeldern unterstützt. 35 grössere Unternehmen mit einem Umsatz von über 5 Mio. Franken erhielten rund 55.2 Mio. Franken.

Viel Geld, das laut Daniel Wessner, Leiter des Amts für Wirtschaft und Arbeit, dazu beitrug, dass es der Thurgauer Wirtschaft trotz der Pandemie erstaunlich gut geht. Wessner betont: «Im letzten und in diesem Jahr verzeichneten wir trotz der schwierigen Wirtschaftssituation bedeutend weniger Konkurse als in den Vorjahren, den Unternehmen geht es gesamthaft gut, der Arbeitsmarkt hat sich stark erholt und im Kanton diskutiert man sogar über eine Steuersenkung.»

Vollzug durch den Kanton

Das Departementes für Inneres und Volkswirtschaft mit Regierungsrat Walter Schönholzer als Volkswirtschaftsdirektor stand in Bezug auf die Corona-Massnahmen im regelmässigen Kontakt mit dem Bund.

Auf der einen Seite begrüsste man seitens DIV die Effizienz des Bundesrates bei der Lancierung verschiedener Covid-Wirtschaftshilfen, andererseits erachtete man es aber als problematisch, dass jeder Kanton ein eigenes Härtefallprogramm erarbeiten, umsetzen und vor allem – aufgrund mehrmals wechselnder regulatorischer Bundesvorgaben – wiederholt anpassen musste.

Daniel Wessner bedauerte konkret, dass dies unweigerlich zu Wettbewerbsverzerrungen unter den Kantonen führte.

  

Einzelprüfung der Härtefallgesuche

Die operative Abwicklung des Härtefallprogramms oblag Marcel Räpple, Leiter der Wirtschaftsförderung. Dazu gehörte auch der Aufbau einer temporären Härtefallabteilung, bestehend aus kompetenten Fachleuten, die kurzfristig über das RAV rekrutiert wurden.

Der für die Antragstellung implementierte digitale Ablauf funktionierte ab dem ersten Tag sehr gut. Die Zulassungsprüfung sowie die Anspruchsbemessung jedes Härtefallgesuches durch die dafür mandatierten externen Wirtschaftsprüfer wirkten zugleich vorbeugend gegen Missbräuche.

Das Vorgehen war alternativlos; die Härtefallverordnung des Bundes forderte Einzelfallprüfungen. Die Bemessung und Auszahlung von Härtefallgeldern bedingte entsprechend korrekte, vollständige Geschäftsunterlagen. Räpple verdeutlichte: «Wir mussten Gesuchstellenden teils klarmachen, dass ein Foto einer handgeschriebenen Notiz nicht ausreicht als seriöses Dokument. Bei nicht plausiblen Zahlen suchten wir das Gespräch, was aufwändig war und Verzögerungen verursachte.»

In der jetzt aktuellen Phase der Missbrauchsbekämpfung ist vorgesehen, etwa 20 Prozent der Fälle nachträglich zu prüfen. «Auffälligkeiten aus der Bemessungsarbeit werden bei der Auswahl der zu kontrollierenden Gesuche berücksichtigt», erklärte Räpple. Er rechnet, auch aufgrund der konsequenten Gesuchsprüfungen, mit einer sehr tiefen Missbrauchsquote.

Missbrauchsverdacht bei Kurzarbeitsentschädigung

Die Arbeitslosenkasse, die für die Auszahlung der Covid-Kurzarbeitsentschädigungen verantwortlich ist, suchte bei auffälligen Zahlen in den Kurzarbeitsabrechnungen ebenfalls den Dialog mit den Unternehmen.

In gegen 50 Fällen wurde ein Missbrauch vermutet und dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO für eine vertiefte Arbeitgeberkontrolle gemeldet. Zum Teil handelte es sich dabei auch um Missbrauchsvermutungen, die dem AWA gemeldet wurden. Bisher resultierten daraus verschiedene, hauptsächlich noch laufende Verfahren.

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Positive Wirtschaftsprognose

Auch wenn die Pandemie noch nicht ausgestanden ist, zeigte sich Daniel Wessner zuversichtlich, was die Thurgauer Wirtschaft anbelangt: «Die Wirtschaftssituation präsentiert sich heute robust und die Prognosen sind positiv. Dies ist insbesondere daran erkennbar, dass die Unternehmen aktiv nach Fachkräften suchen.»

Die Rückkehr zu einer liberalen Marktwirtschaft sei angezeigt und die Wirtschaft gefordert, wieder auf eigenen Beinen zu stehen, sagte Wessner. Dementsprechend wurde das Härtefallprogramm geschlossen. Aktiv bleiben vorläufig der Schutzschild für Veranstaltungen, der Covid-Erwerbsersatz und die Kurzarbeitsentschädigung, wobei die Voranmeldungen für Kurzarbeit inzwischen nicht mehr nach dem vereinfachten Covid-Verfahren eingereicht werden können.

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