Kanton St.Gallen senkt Zinsen für Covid-Kredite

Text: PD/stz.
Der Bundesrat hat per Ende März 2025 die Zinsen für Covid-19-Kredite auf 0,25 Prozent beziehungsweise 0,75 Prozent (Kredite über 5 Millionen Franken) gesenkt. Der Kanton St.Gallen zieht nun mit dem Bund gleich und senkt die Zinssätze für Kredite aus den kantonalen Programmen einheitlich auf 0,25 Prozent. Die Anpassung erfolgt auf den 1. Juni 2025.
Nach den im Juni 2024 bis März 2025 erfolgten Senkungen des Leitzinses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat der Bundesrat Ende März 2025 die Zinsen für Covid-19-Kredite angepasst. Nun hat auch die St.Galler Regierung die Zinssätze für Kredite aus den kantonalen Programmen neu festgelegt.
Sowohl auf den durch Solidarbürgschaften besicherten Krediten aus dem Programm «Ergänzende Kredite in Folge des Coronavirus» als auch auf den Krediten aus dem Härtefallprogramm wird die Verzinsung per 1. Juni 2025 einheitlich auf 0,25 Prozent (bisher: 1,5 Prozent) angepasst. Damit entspricht die Verzinsung der Kredite zum Zeitpunkt des Entscheids neu dem SNB-Leitzins.
An den allgemeinen Rückzahlungsmodalitäten ändert sich für die Kreditnehmer mit dieser Zinsanpassung nichts. Die Kredite stehen den Unternehmen unverändert für die ursprünglich festgelegte Laufzeit zur Verfügung. Die Regierung erachtet eine Zinssenkung wie beim Bund als sachgerecht. Diese trägt zur Gleichbehandlung der betroffenen Kreditnehmer bei und stärkt das Vertrauen in die kohärente Kreditpolitik von Bund und Kanton.