SGKB-Händler ergaunert über 30'000 Franken
Text: stz.
Der Verurteilte hatte in seiner Funktion als Senior-Händler Zugriff auf ein internes Managementsystem der Bank. Dieses enthielt sensible Informationen, darunter Auftragsgrössen, offene Restbestände, gehandelte Preise sowie frühzeitige Hinweise auf geplante Investitionen oder Positionsabbauten von durch die Bank verwalteten Fonds.
Publik gemacht hatte den Fall der Blick.
Gemäss Strafbefehl nutzte er dieses Wissen für private Handelsgeschäfte. Kurz vor der Ausführung entsprechender Fondsaufträge erwarb er über sein privates Tradingkonto bei Swissquote Derivate und veräusserte diese nach den erwarteten Kursbewegungen mit Gewinn. Die Transaktionen erfolgten mutmasslich teilweise sogar vom Arbeitsplatz aus. Dieses Vorgehen wiederholte er mehrfach.
Die Unregelmässigkeiten wurden entdeckt, nachdem die St.Galler Kantonalbank Anzeige erstattet hatte. Im Rahmen der Ermittlungen konnten sämtliche Transaktionen lückenlos rekonstruiert werden. Der Beschuldigte legte ein umfassendes Geständnis ab und zeigte sich kooperativ sowie reuig.
Die Bundesanwaltschaft verhängte eine bedingte Geldstrafe von 57’600 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Betrag wird nur fällig, sofern der Verurteilte während dieser Zeit erneut straffällig wird. Unmittelbar zu bezahlen sind 5000 Franken, bestehend aus 2000 Franken Busse und 3000 Franken Verfahrenskosten, so der Blick weiter.
Der unrechtmässig erzielte Betrag von 33’095.45 Franken wurde inzwischen zurücküberwiesen. Die SGKB sagte zum Blick, dass die betreffende Person nicht mehr für das Institut tätig sei. Weitere Angaben machte die Bank nicht.
Die zurückerstatteten Gelder werden von der Bank an die Bundeskasse weitergeleitet und kommen der Schweizerischen Eidgenossenschaft zugute.