St.Gallen

Müssen ältere Menschen um ihr Haus bangen?

Müssen ältere Menschen um ihr Haus bangen?
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Wer eine Immobilie besitzt, aber wenig Einkommen hat, gilt bislang als Härtefall und erhält in verschiedenen Kantonen – so auch im Kanton St.Gallen – einen Steuerabzug. Ein neuer Bundesgerichtsentscheid könnte diesen elementaren Schutz für das Wohnen im Alter gefährden.

Acht Kantone kennen Spezialregeln für einkommensschwache Hauseigentümer, eine so genannte Härtefallregelung. Auch im Kanton St.Gallen muss für eine selbst genutzte Liegenschaft nicht der volle Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden.

Der Mietwert wird bei diesen Steuerpflichtigen im ordentlichen AHV-Rentenalter angemessen reduziert, wenn er zu den Bruttoeinkünften und zum Vermögen in einem offensichtlichen Missverhältnis steht. Eine Reduktion darf aber nicht weiter gehen als 60 Prozent der mittleren Marktmiete.

Ein neues Urteil des Bundesgerichts vom 4. August 2022 besorgt nun aber viele St.Galler Haus- und Grundeigentümer.

Bedroht neues Bundesgerichtsurteil das Wohnen im Alter?

Das Bundesgericht hat eine geplante Spezialregel zu den Härtefällen des Kantons Tessin aufgrund einer Beschwerde von zwei SP-Parlamentariern gekippt. Einkommensschwächere Eigentümer von Liegenschaften sollen im Tessin gar nicht erst von einer Härtefallklausel profitieren.

Zwar steht die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichts noch aus. Doch linke Kreise prüfen in verschiedenen Kantonen mit Härtefall-Regelungen bereits Vorstösse, welche die Regierungen auffordern könnten, die soziale Abfederung von Härten für ältere Liegenschaftsbesitzer abzuschaffen.

Der HEV Kanton St.Gallen ist der klaren Auffassung, dass die Entscheidung des Bundesgerichtes im Kanton St.Gallen nicht zu übernehmen ist.

Grosse Betroffenheit im Kanton St.Gallen

Da es sich beim Eigenmietwert um fiktive Mieteinnahmen handelt, kann es bei deren vollen Anrechnung zu Härtefällen kommen. Denn ohne den Abzug gefährdet die Steuerlast das Halten von Wohneigentum, falls dieses zur Tilgung der Steuerschuld belehnt oder gar verkauft werden muss.

Die Regelung zum Schutz des Wohnens im Alter wurde im Kanton St.Gallen erst 2016 eingeführt. Gemäss früheren Auskünften der St.Galler Regierung kamen bei jährlich rund 3'500 bis 4'000 Veranlagungen ein Härtefallabzug zum Tragen – eine beträchtliche Zahl.

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Aufwertung der Liegenschaften befeuert Härtefälle

Aufgrund der jüngsten Preisentwicklung im Liegenschaftenmarkt wird sich die Situation für ältere und einkommensschwache Hausbesitzer sogar verschärfen.

Aufwertungen der Häuser führen zu einer Heraufsetzung des Eigenmietwerts, wovon etwa auch Familien mit tiefen Einkommen betroffen sein können. Der Druck steigt dann weiter, sein Haus zu verkaufen, für das man über Jahre hinweg gespart hat.

Der HEV Kanton St.Gallen wird deshalb nicht nur für eine Beibehaltung der Härtefallklausel kämpfen, sondern sich weiterhin für die Abschaffung des Eigenmietwerts einsetzen. Es gilt alles daran zu setzen, das Grundeigentum von älteren Personen oder finanziell nicht auf Rosen gebetteten Familien vor weiteren Abschöpfungen durch den Staat zu schützen.

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