Ostschweiz

Bodensee-IHK fordern rasche Stabilisierung der bilateralen Beziehungen

Bodensee-IHK fordern rasche Stabilisierung der bilateralen Beziehungen
In der B-IHK haben sich sechs Wirtschaftskammern mit Sitz in drei Ländern zusammengeschlossen
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Seit dem Verhandlungsabbruch beim institutionellen Abkommen ist unklar, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz ausgestaltet werden. Die Industrie- und Handelskammern der Bodenseeregion erachten eine zeitnahe Stabilisierung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz als Voraussetzung für den Erhalt und die Stärkung des gemeinsamen grenzübergreifenden Wirtschaftsraums.

Vor rund einem Jahr brach der Schweizer Bundesrat die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ab. Dieses Abkommen hätte den bilateralen Weg, welcher der Schweiz eine sektorielle Teilnahme am europäischen Binnenmarkt ermöglicht, auf ein langfristig tragfähiges Fundament gestellt. Seither ist unklar, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ausgestaltet werden sollen.

Die resultierende Rechtsunsicherheit ist im grenzübergreifenden Wirtschaftsraum Bodensee direkt spürbar: Dieses Fazit zieht die Vereinigung der Bodensee-Industrie- und Handelskammern (B-IHK) an der Direktorenkonferenz vom Montag, 4. April, in Lindau.

Beziehungen EU–Schweiz für Bodenseeraum zentral

Im Gebiet um den Bodensee spielen nationale Grenzen im Alltag von Bevölkerung und Wirtschaft seit jeher eine untergeordnete Rolle. So sind heute in den Ostschweizer Kantonen über 15'000 Beschäftigte aus Deutschland und Österreich tätig.

Das Warenhandelsvolumen zwischen der Schweiz und Süddeutschland alleine ist grösser als jenes zwischen der Schweiz und China. Wesentlich ermöglicht wird dies durch die bilateralen Verträge, welche die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz seit Beginn dieses Jahrhunderts regeln: Durch diese Verträge werden zahlreiche regulatorische Unterschiede zwischen dem Nicht-EU-Mitglied Schweiz sowie Deutschland und Österreich eliminiert.

Damit werden einerseits grenzübergreifende Wertschöpfungsketten massgeblich erleichtert, andererseits ermöglicht die Schweizer Teilnahme an der Personenfreizügigkeit sowie am Schengenraum die weitgehend barrierefreie Bewegung der Bevölkerung in der Bodenseeregion. Die Bodenseeregion stärkt so ihre Wertschöpfungskraft und Attraktivität als Wirtschaftsregion. 

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Schnelle Stabilisierung der Beziehungen notwendig

Doch mit dem Verhandlungsabbruch beim institutionellen Abkommen ist diese Realität infrage gestellt, da die bilateralen Verträge erodieren – sie verlieren schleichend ihre Bedeutung. Damit wird auf absehbare Zeit auch der reibungslose Grenzverkehr im Bodenseeraum riskiert.

In Anbetracht der grossen Verflechtung der Wirtschaft wäre dies ein eklatanter Rückschritt, mit direkten Auswirkungen auf den Wohlstand der Region. Folglich erachtet die B-IHK eine rasche Klärung der Beziehungen EU–Schweiz als Voraussetzung für den Erhalt und die Stärkung des grenzübergreifenden Wirtschaftsraums.

Erste Branchen sehen sich bereits heute mit erhöhten Hindernissen im Handel zwischen der EU und der Schweiz konfrontiert (Medizinaltechnik), weitere werden in den nächsten Jahren folgen (z.B. Maschinenindustrie). Aus Sicht der B-IHK sind diese kurz- und mittelfristigen Auswirkungen zu vermeiden.

Die nationalen Regierungen sind angehalten, auf zeitnahe Bestimmungen hinzuwirken, welche den grenzübergreifenden Wirtschaftsaktivitäten im Bodenseeraum Rechnung tragen. Prioritäres Ziel muss die Erhaltung des Status Quo unter den Bilateralen I und damit der reibungslose Grenzverkehr zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz sein. Dabei ist jeder Ansatz zu begrüssen, der dies zeitnah gewährleistet und konsensfähig ist.

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