Ostschweizer Handelskammern befürworten Erneuerung und Weiterentwicklung der bilateralen Verträge
Text: PD/stz.
Andrea Berlinger Schwyter, Präsidentin der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell, betont anlässlich ihrer Begrüssung zur Medienkonferenz der beiden Ostschweizer Handelskammern: «Der bilaterale Weg hat sich seit 2002 als Erfolgsmodell bewährt.» Die Industrie- und Handelskammern St.Gallen-Appenzell und Thurgau haben das Vertragspaket in einem gemeinsamen Vernehmlassungsprozess eingehend geprüft und dabei sowohl Vertreter der Verhandlungsdelegation des EDA wie auch Experten beigezogen.
«Die Vorstände der beiden Handelskammern kommen mit grosser Mehrheit zum Schluss, dass die Fortführung des bilateralen Wegs die beste Handlungsoption für die Schweiz darstellt und sagen deshalb Ja zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Verträge», bilanziert Kris Vietze, Präsidentin der IHK Thurgau.
Geregelten Zugang zum europäischen Binnenmarkt sicherstellen
«Die Ostschweiz als industriegeprägte, exportorientierte Volkswirtschaft ist auf verlässliche Beziehungen zu ihrer wichtigsten Handelspartnerin angewiesen. Über 60 Prozent der Ostschweizer Exporte gehen in die EU, weshalb ein reibungsloser Marktzugang von zentraler Bedeutung ist. Auch der Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften bleibt essenziell, insbesondere in der grenznahen Bodenseeregion. Die Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens ermöglicht der Schweiz auch künftig eine gezielte, arbeitsmarktorientierte Zuwanderung», unterstreicht Stefan Scheiber, CEO der Bühler Group.
Ruedi Heim, CEO der Kifa AG, betont seinerseits: «Das neue Strommarktabkommen bildet einen wesentlichen Pfeiler, damit Versorgungssicherheit mit Strom und Netzstabilität in der Schweiz weiterhin gewährleistet werden können. Und der Zugang zum europäischen Forschungsprogramm Horizon trägt entscheidend zur Attraktivität des Hochschulstandorts Schweiz und zur Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft bei.»
Rechtssicherheit gewährleisten, Weiterentwicklung der Verträge ermöglichen
Die Einführung der dynamischen Rechtsübernahme sowie der neue Streitbeilegungsmechanismus stellen zwar einen weitergehenden Integrationsschritt dar. Sie gewährleisten aber Rechtssicherheit und ermöglichen die Weiterentwicklung der Verträge, damit auch künftig zwischen den Vertragspartnern gleichlange Spiesse gelten.
Benjamin Fuchs, Verwaltungsratspräsident der Alba Immobilien AG, betont: «Wir begrüssen ausdrücklich, dass der Geltungsbereich der dynamischen Rechtsübernahme sektoriell eng auf sechs Binnenmarktabkommen begrenzt ist und der Europäische Gerichtshof auch in Zukunft in keiner Weise über einzelne Streitfälle entscheidet. Dies obliegt dem Schiedsgericht.»
Selbstbewusstes Nutzen des innerstaatlichen Handlungsspielraums
Die beiden Handelskammern betonen, dass der innerstaatliche Handlungsspielraum bei der Umsetzung der Verträge seitens der Schweiz maximal genutzt werden muss. «Die Umsetzung soll sich möglichst schlank und unternehmensfreundlich gestalten», hält Christoph Züger, CEO der Züger Frischkäse AG, fest.
«Im Rahmen der dynamischen Rechtsübernahme gilt es sicherzustellen, dass keine Regeln übernommen werden, die über die EU-Regelung hinausgehen, also kein Swiss Finish erfolgt.» Die relevanten Akteure aus Politik und Wirtschaft sind frühzeitig und aktiv in den Prozess zur Rechtsentwicklung einzubeziehen.
Vertragspaket als strategische Notwendigkeit für die Schweiz
«Der bilaterale Weg ist die beste Handlungsoption für die Schweiz», betont Markus Bänziger, Direktor der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell. «Ein EWR- oder EU-Beitritt würden deutlich weiter gehen und die Eigenständigkeit der Schweiz zusätzlich einschränken. Ein reines Freihandelsabkommen mit der EU hingegen liesse zahlreiche Aspekte des nun vorliegenden Vertragspakets unberücksichtigt, und wichtige Errungenschaften gingen verloren.»
Jérôme Müggler, Direktor der Industrie- und Handelskammer Thurgau, hält abschliessend fest: «Vor dem Hintergrund der aktuellen geo- und sicherheitspolitischen Herausforderungen sind geregelte, rechtssichere Beziehungen zur wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz eine strategische Notwendigkeit für unsere Unternehmen – gerade auch in der Ostschweiz.»
IHK Schriftenreihe: «Den bilateralen Weg in die Zukunft führen»
In ihrer neusten Publikation legen die beiden Handelskammern dar, was aus ihrer Sicht für die Fortführung des bilateralen Wegs spricht. Damit wollen sie einen sachlichen Diskussionsbeitrag zur anstehenden Entscheidungsfindung in der Europapolitik leisten. Die Broschüre kann bei den beiden Handelskammern bezogen oder hier heruntergeladen werden.