Whistleblowing-Report 2025: 37 Prozent der Schweizer Unternehmen berichten von Missständen

Text: PD/stz.
Vier von zehn Schweizer Unternehmen mit Hinweisgebersystem konnten den grössten Teil der entstandenen finanziellen Schäden durch Hinweise von Whistleblowern aufdecken. «Die Studie zeigt, dass Hinweisgebersysteme massgeblich zur Aufklärung von Missständen in Unternehmen und deren Lieferketten beitragen. Unternehmen mit etabliertem Hinweisgebersystem sind eher in der Lage, Schäden zu begrenzen – ein klarer Beleg für die präventive Wirkung dieser Instrumente», erklärt Prof. Dr. Christian Hauser von der FH Graubünden, Projektleiter des Reports.
Interne Meldestellen und externe Beschwerdekanäle
Erstmals differenziert die Studie zwischen Meldestellen für interne Anspruchsgruppen (Mitarbeiter) und Beschwerdestellen für externe Anspruchsgruppen wie Kunden oder Lieferanten. In der Schweiz haben 57 Prozent der Unternehmen eine interne Meldestelle und 64 Prozent eine externe Beschwerdestelle eingerichtet.
«Hinweisgebersysteme sind längst nicht mehr nur eine regulatorische Notwendigkeit, sondern strategische Instrumente, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und wirtschaftliche Schäden zu begrenzen», betont Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group. «Richtig eingesetzt fördern sie eine Kultur der Offenheit, die das Vertrauen von Mitarbeitern, Partnern und Kunden nachhaltig stärkt.»
Kanäle und Digitalisierung
Schweizer Unternehmen bieten im Durchschnitt vier verschiedene Kontaktmöglichkeiten für interne Meldestellen an. Dominierend sind klassische Kanäle wie E-Mail (79 Prozent), persönliche Besuche (68 Prozent) und Telefon (59 Prozent). Webbasierte Hinweisgebersysteme werden zwar zunehmend wichtiger, sind in der Schweiz jedoch mit 37 Prozent noch weniger verbreitet als international (45 Prozent).
Bei einem Fünftel der Schweizer Unternehmen belief sich der Schaden durch illegales oder unethisches Verhalten auf mindestens 95’000 Franken. Mithilfe von Melde- oder Beschwerdestellen konnten 40 Prozent dieser Unternehmen mehr als zwei Drittel des Gesamtschadens aufdecken – international sogar 50 Prozent.
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Relevanz und Inhalte der Meldungen
52 Prozent der eingegangenen Meldungen und Beschwerden in der Schweiz wurden als inhaltlich relevant eingestuft. Interne Hinweise betrafen häufig Diversität, Respekt am Arbeitsplatz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Datenschutz. Externe Hinweise richteten sich vor allem auf Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Finanzberichterstattung, Integrität und Menschenrechte.
Fast zwei Drittel der internen Meldestellen ermöglichen anonyme Hinweise, bei externen Beschwerdestellen sind es 42 Prozent. Der Anteil missbräuchlicher Meldungen liegt bei Schweizer Unternehmen bei nur 11 Prozent – unabhängig davon, ob Anonymität gewährt wird oder nicht.
Weitere Präventionsmassnahmen und KI-Nutzung
Neben Hinweisgebersystemen setzen Unternehmen auf weitere Instrumente wie einen Code of Conduct oder offene Kommunikation durch die Unternehmensleitung. Zudem nutzen mehr als ein Drittel der Schweizer Unternehmen bereits künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen zur Aufdeckung von Missständen. Damit liegt die Schweiz im internationalen Vergleich im Mittelfeld.
Die vollständige Studie ist unter fhgr.ch/whistleblowingreport abrufbar