Uni St. Gallen: Kritik am Krisenmanagement

Die Staatswirtschaftliche Kommission des Kantonsrates berichtet über ihre diesjährige Prüfung der Amtsführung der Universität St.Gallen (HSG). Fokussiert hat sich die Kommission insbesondere auf Führungsstrukturen, Krisenbewältigung, Spesenmissbrauch und Nebenbeschäftigungen sowie auf die von der Universität getroffenen Massnahmen.
«Die Staatswirtschaftliche Kommission ist überzeugt, dass die Universität eine erfolgreiche und gut geführte Institution ist, weist jedoch in ihrem Bericht auf spezifische Probleme hin», heisst es in der Mitteilung zusammenfassend.
Vertiefte Prüfung war nötig
Nach diversen Vorkommnissen an der Universität St.Gallen, die zu parlamentarischen Vorstössen und zu einer Serie an medialer Berichterstattung führten, beschloss die Staatswirtschaftliche Kommission, die Amtsführung der Universität in diesem Jahr vertieft zu prüfen.
In ihrem Bericht legt die Staatswirtschaftliche Kommission unter dem Vorsitz von Kantonsrat Felix Bischofberger, Thal, die Ergebnisse der Prüfung vor. «Die Staatswirtschaftliche Kommission legt bei ihrer Beurteilung grossen Wert darauf, keine pauschalisierten Aussagen und Urteile zu fällen. Vielmehr weist sie auf spezifische Probleme hin», heisst es in der Mitteilung weiter.
Uni wird grundsätzlich gut geführt
Die Staatswirtschaftliche Kommission gelangt aufgrund der Unterlagen und der geführten Gespräche und Befragungen zur Überzeugung, dass die Universität grundsätzlich eine erfolgreiche, gut geführte Institution ist, die ihre Aufgaben erfüllt.
Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass sich der Universitätsrat und das Rektorat bewusst sind, dass Verfehlungen bei den Spesen und bei den Nebentätigkeiten von Professoren und Professorinnen insbesondere für eine Wirtschaftsuniversität rufschädigend sind. Zudem anerkennt die Staatswirtschaftliche Kommission, dass viele Reglemente und Richtlinien für Spesenerfassung, Nebentätigkeiten oder Visierungsplichten bereits bestehen, in Planung oder in Erarbeitung sind.
Die Prüfung zeigte zudem auf, dass die grosse Zahl an Beanstandungen der Finanzkontrolle auf persönlichen Verfehlungen gründen, teilweise aber auch auf unklare Governance-Strukturen zurückzuführen sind.
«Die Staatswirtschaftliche Kommission erwartet, dass alle Organe der Universität den angestrebten Wandel in der Betriebskultur mit Nachdruck umsetzen und dass die Vorgaben auch entsprechend gelebt werden. Es soll jedoch keine Überreglementierung entstehen. Vielmehr liegt es an den Führungsorganen, den Kulturwandel zu vermitteln», heisst es in der Mitteilung.
Mangelhaftes Krisenmanagement
Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass der Universitätsrat und die Universitätsleitung die Probleme frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen zeitnah eingeleitet haben.
Die Kommission beurteilt das Krisenmanagement insgesamt aber problematisch. Dies aufgrund der fragwürdigen Anwendung der sogenannten universitätsrechtlichen Präsidialverfügungen oder der Wahl des Beauftragten für die Administrativuntersuchung.
Zudem zeigt die Staatswirtschaftliche Kommission kein Verständnis dafür, dass ihr als der für die Oberaufsicht zuständigen Kommission der Zugang zum Schlussbericht der Administrativuntersuchung anfänglich verwehrt wurde. Sie erwartet, dass der Bericht nach Abschluss des hängigen Strafverfahrens in geeigneter Form veröffentlicht wird.
Führungsstrukturen und Ablauforganisation anpassen
Bei der Prüfung der gesetzlichen Grundlagen wurde ersichtlich, dass die Aufsichtsrechte und -pflichten in den rechtlichen Grundlagen zwar erwähnt sind, sich aber eine Praxis gebildet hat, die in den Grundlagen so nicht vorgesehen ist. Nach Ansicht der Staatswirtschaftlichen Kommission gilt es, die Zuständigkeiten und Begrifflichkeiten im neuen Universitätsgesetz klar festzuhalten und die Aufbau- und Ablauforganisation an der Universität daran auszurichten. Aufsicht und Führung sind dabei voneinander zu trennen.
Umfassende Prüfung des Spesenmissbrauchs
Die Staatswirtschaftliche Kommission würdigt in ihrem Bericht das schnelle, verantwortungsvolle und korrekte Handeln des betroffenen Instituts gegenüber seinen Aufsichtsgremien.
Alle zuständigen Gremien hatten zeitnah Kenntnis von den festgestellten beziehungsweise vermuteten Spesenmissbräuchen. Das Institut bearbeitete den Fall rasch und gemäss den vorhandenen Vorgaben. Kritischer beurteilt die Staatswirtschaftliche Kommission das Verhalten und die Informationspolitik des Präsidenten des Universitätsrates und des Rektors gegenüber dem Institut und seinem Geschäftsleitenden Ausschuss.
Die Staatswirtschaftliche Kommission stellt fest, dass die Finanzkontrolle immer wieder auf ein fehlendes Internes Kontrollsystem (IKS) am betroffenen Institut hingewiesen hat. Dass der Spesenmissbrauch durch das Institut trotzdem aufgedeckt wurde, weist trotz fehlendem IKS auf funktionierende Abläufe hin.
Nichtsdestotrotz betreffen die Beanstandungen der Finanzkontrolle verschiedene Institute, was nach Ansicht der Staatswirtschaftlichen Kommission auf das grundsätzliche Problem des fehlenden IKS an der Universität hinweist.
Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt, dass die Universität rasch ein umfassendes IKS aufbaut und dieses möglichst bald in allen Gremien und Organisationseinheiten etabliert.
Nebenbeschäftigungen und Kündigungsschutz
Zufrieden zeigt sich die Staatswirtschaftliche Kommission damit, dass die Universität die Aufsicht über die Nebentätigkeiten ihrer Professoren und Professorinnen verstärken und weiterentwickeln will. Besonders die Anforderungen an die Übernahme von Mandaten, an die Bewilligungsprozesse und an die Kontrollen sollen erhöht werden.Die Staatswirtschaftliche Kommission bewertet den umfassenden Kündigungsschutz kritisch. Sie kann jedoch der Argumentation, dass dieser ein wesentlicher Teil eines akademischen Karriere- und Lebenswegs ist, ein Stück weit folgen. Die Kommission weist jedoch darauf hin, dass ein deliktisches Verhalten unabhängig davon geahndet werden muss.
Der Kantonsrat berät den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zu den selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten in der kommenden Septembersession in einziger Lesung.