Toeltl-Ankläger wegen übler Nachrede verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat Laurens van Rooijen der üblen Nachrede und der mehrfachen Beschimpfung schuldig gesprochen. Der Journalist hatte den Präsidenten der St.Margrether SVP-Ortspartei, Marcel Toeltl, auf Twitter als «Braunwurst» und «Trottel» bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft bestrafte den Winterthurer nun mit einer Geldstrafe von 1400 Franken (20 Tagessätze à 70 Franken) mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Der Beschuldigte müsse zudem eine Busse und Verfahrenskosten in der Gesamthöhe von 1300 Franken bezahlen, berichtet das «Tagblatt». Gegen den Strafbefehl wurde keine Einsprache erhoben, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich auf Anfrage dem «Tagblatt» mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Marcel Toeltl geht damit als doppelter Sieger aus einem monatelangen Streit hervor. Begonnen hatte die Geschichte mit einem Blog-Eintrag im Februar 2015: Toeltl schrieb in seinem Blog, Flüchtlinge aus Syrien und Eritrea hätten «nachweislich einen sehr tiefen Länder-IQ». Sie seien deshalb in der Schweiz «wirtschaftlich gesehen fehl am Platz». Der Eintrag verbreitete sich rasch via soziale Medien, der Rheintaler Lokalpolitiker erreichte über Nacht nationale Bekanntheit. In der Folge zeigte ihn der Winterthurer Journalist Laurens van Rooijen wegen Rassendiskriminierung an.
Im Mai 2015 erhielt Marcel Toeltl schliesslich einen Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen die Antirassismusstrafnorm; Anfang November 2015 hob das Kreisgericht Rheintal den Strafbefehl auf und sprach Toeltl frei. Der Blogeintrag sei zu wenig gravierend und reiche nicht für eine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung, befand das Gericht. Toeltl entschuldigte sich anschliessend öffentlich für seinen Blogeintrag, löschte ihn aber nicht.