Thurgau

Thurgauer IHK sieht grösstes Sparpotenzial in effizienteren Prozessen

Thurgauer IHK sieht grösstes Sparpotenzial in effizienteren Prozessen
IHK-Präsidentin Kris Vietze
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Die IHK Thurgau begrüsst, dass mit dem Schlussbericht zur Aufgaben- und Verzichtsplanung 50 konkrete Massnahmen vorliegen, mit denen das Budget des Kantons jährlich um 80 Millionen Franken entlastet werden soll. Das grösste Optimierungspotenzial sieht die Industrie- und Handelskammer aber nicht bei einzelnen Sparmassnahmen, sondern bei effizienteren Verwaltungsprozessen, beim Regulierungsabbau sowie bei der Einführung eines Systems zur Arbeitszeit- und Leistungserfassung.

Text: pd/stz.

Aus Sicht der IHK sollte ein Sparpaket grundsätzlich nicht in Einzelteile zerlegt, sondern im Sinne der politischen Akzeptanz möglichst als Ganzes umgesetzt werden. Voraussetzung dafür sei allerdings eine belastbare Datenbasis. Diese erscheine im vorliegenden Bericht teilweise fragwürdig. «Wir hätten von der Regierung im Rahmen ihrer Führungsverantwortung als Exekutive vor der Vernehmlassung eine prüfende und kritische Beurteilung des Berichts erwartet», sagt Kristiane Vietze, Präsidentin der IHK Thurgau.

Besonders grosses Potenzial sieht die IHK bei der Prozessoptimierung. «Das grösste Sparpotenzial ortet die IHK in der Prozessoptimierung und der damit verbundenen Effizienzsteigerung in der Verwaltung», sagt IHK-Direktor Jérôme Müggler. Dazu gehörten etwa schlanke Bewilligungsverfahren mit verbindlichen Fristen. Kritisch beurteilt die IHK, dass der gezielte Einsatz von künstlicher Intelligenz im Bericht nicht einmal erwähnt werde. Zwar kündige der Bericht Strukturreformen im «Handlungsfeld 2» an. Hier erwartet die IHK nun konkrete Vorschläge.

IHK-Direktor Jérôme Müggler
IHK-Direktor Jérôme Müggler

Eng damit verbunden ist aus Sicht der IHK die Einführung eines Systems zur Arbeitszeit- und Leistungserfassung in der Verwaltung. Nur so könnten die Kosten pro Leistung transparent ausgewiesen und fundierte Effizienzsteigerungen erreicht werden. Zudem empfiehlt die IHK, die Aufgaben- und Verzichtsplanung mit dem laufenden Regulierungsabbau zu verknüpfen, der durch die Überprüfung des Thurgauer Rechtsbuchs angestossen wurde.

Nicht angesprochen werden im Bericht nach Einschätzung der IHK geplante und notwendige Investitionen. Diese dürften durch Sparmassnahmen nicht verhindert werden. Wo möglich, solle aber ihre Zweckgebundenheit gelockert werden.

Grundsätzlich wertet die IHK den Befund positiv, dass die Thurgauer Verwaltung gemäss Benchmarking insgesamt schlank aufgestellt ist. Die Aussagekraft dieses Benchmarkings sei jedoch begrenzt, da jeweils nur ein Wert pro Bereich ausgewiesen werde und die Vergleichskantone wechselten. Dennoch erwartet die IHK, dass dort konkrete Sparvorschläge erarbeitet werden, wo der Thurgau über dem Mittelwert der Vergleichskantone liegt. Alternativ müsse begründet werden, weshalb höhere Kosten im Thurgau gerechtfertigt sind.

Auch beim Kostenstellenvergleich über die Zeit sieht die IHK Handlungsbedarf. Bei den 32 erwähnten Kostenstellen mit überdurchschnittlichem Kostenwachstum soll die Verwaltung konkrete Sparvorschläge vorlegen. Nur mit transparenten Daten, messbaren Leistungen und effizienteren Abläufen lasse sich das angestrebte Entlastungsziel nachhaltig erreichen.

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