St.Gallen

Lohnschutz aus dem EU-Raum gewährleistet

Lohnschutz aus dem EU-Raum gewährleistet
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Der Kanton St.Gallen hat im Jahr 2024 über 1000 Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen vorgenommen. Dies geht aus dem Jahresbericht 2024 des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) hervor, der heute veröffentlicht wurde. Im Kanton St.Gallen wurden nur wenige Lohnunterschreitungen festgestellt.

Text: PD/stz.

Die flankierenden Massnahmen sollen sicherstellen, dass schweizerische und entsandte Arbeitnehmende – also ausländische Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber in die Schweiz geschickt wurden – wirkungsvoll vor einer Unterschreitung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt werden.

Dieses Risiko wird im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU/EFTA gesehen. In Bereichen ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge kontrolliert das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Auftrag der Tripartiten Kommission St.Gallen, ob die Vorschriften eingehalten werden.

Derzeit wird auf politischer Ebene intensiv darüber diskutiert, wie die flankierenden Massnahmen ausgestaltet sein sollen. Dabei geht es insbesondere um den Lohnschutz im Rahmen des geplanten Schweiz-EU-Abkommens.

Leistungsziel des Bundes erreicht

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat im Jahr 2024 insgesamt 682 entsandte Arbeitnehmende, 151 selbständig Erwerbende (Personen aus dem EU/EFTA-Raum, die in der Schweiz tätig sind) sowie 547 Schweizer Betriebe (für Arbeitsverhältnisse von Personen aus der Schweiz oder dem EU/EFTA-Raum bei einem Schweizer Unternehmen) überprüft.

Bei nur 39 Betrieben wurde eine Lohnunterschreitung gegenüber dem üblichen Lohnniveau der Schweiz festgestellt und entsprechend interveniert. Damit wurde das vom Bund geforderte, ambitionierte Leistungsziel klar erreicht. Die Grundlage für die Kontrollen bilden in erster Linie die über 40'000 Meldungen für Stellenantritte unter 90 Tagen für Personen aus dem EU/EFTA-Raum.

Auch schweizweit wurde das Kontrollziel aus der Entsendeverordnung von 35'000 Kontrollen mit insgesamt 36'318 durchgeführten Kontrollen erreicht. Gegenüber dem Vorjahr ging das Kontrollvolumen in Bereichen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen zurück, während es in Branchen ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge leicht zunahm.

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Fokusbranchen 2024

Jährlich führt das Amt für Wirtschaft und Arbeit zudem sogenannte Fokusbranchenkontrollen durch. Im Jahr 2024 wurden die Branchen «Detailhandel Einrichtungs- und Haushaltsartikel», «Ingenieurbüros», «Kosmetikinstitute/Nagelstudios» und «Detailhandel Floristik/Blumen» von der Tripartiten Kommission zu Fokusbranchen bestimmt und entsprechende Kontrollen durchgeführt.

Ferner wurde eine Branchenkontrolle bei Allgemeinmedizinern für die Berufsgruppe der medizinischen Praxisassistenz umgesetzt. In keiner dieser Branchen wurden im Kanton St.Gallen systematisch tiefe Löhne oder schlechte Arbeitsbedingungen festgestellt. Bei den Nagelstudios wird indessen der Erlass eines Normalarbeitsvertrags auf Bundesebene geprüft.

Mehr Schwarzarbeitskontrollen

Neben ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 2024 mit seinen zwei Schwarzarbeitsinspektoren auch vermehrt Kontrollen im Kampf gegen die Schwarzarbeit durchgeführt. Insgesamt wurden 724 Betriebe und über 1’400 Personen sowohl auf Hinweis als auch bei Spontankontrollen überprüft.

Das entspricht einer Zunahme von über 55 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Möglich wurde dies insbesondere durch eine verbesserte Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden sowie durch Schwerpunktkontrollen – beispielsweise in Barbershops und Nagelstudios sowie an verschiedenen Märkten und Messeveranstaltungen im Kantonsgebiet.

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