St.Gallen

St.Gallen will Planungsstillstand in Gemeinden verhindern

St.Gallen will Planungsstillstand in Gemeinden verhindern
Regierungsrätin Susanne Hartmann steht dem Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen vor
Lesezeit: 2 Minuten

Mit einem Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz schafft die St.Galler Regierung mehr Planungssicherheit für Gemeinden, Investoren und Projektträger. Sondernutzungspläne bleiben auch während laufender Ortsplanungsrevisionen möglich, und die Frist für die Anpassung der Nutzungsplanung an das neue Recht wird bis 2030 verlängert.

Text: PD/stz.

In vielen St.Galler Gemeinden laufen derzeit umfassende Revisionen der Richt- und Rahmennutzungsplanung, während teilweise noch das Baugesetz von 1972 gilt. Dies führte dazu, dass zwischen Auflage und Genehmigung neuer Nutzungspläne über Jahre hinweg keine neuen planerischen Grundlagen in Kraft gesetzt werden konnten und wichtige Projekte blockiert blieben.

Der IV. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz schliesst diese Lücke und setzt die Motion zur Vermeidung eines Planungsstillstands um. Ziel ist es, die Entwicklungsfähigkeit der Gemeinden zu sichern und gleichzeitig Rechtsklarheit zu schaffen.

Zwei Wege für mehr Planungssicherheit

Die Regierung verfolgt dafür zwei Ansätze. Einerseits können Sondernutzungspläne, die materiell noch auf dem alten Recht beruhen, weiterhin genehmigt werden, bis die neue Rahmennutzungsplanung vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation genehmigt ist. Ist ein solcher Plan mit der künftigen Ordnung kompatibel, kann er ohne Neustart des Verfahrens in einen PBG-konformen Sondernutzungsplan überführt werden.

Andererseits dürfen Sondernutzungspläne nach neuem Recht bereits ab der öffentlichen Auflage des revidierten Rahmennutzungsplans aufgelegt und genehmigt werden. Sie treten je nach Vereinbarkeit mit dem alten Recht entweder sofort oder erst mit Inkraftsetzung der neuen Planung in Kraft.

Verlängerte Frist für Ortsplanungsrevisionen

Zusätzlich schlägt die Regierung vor, die Frist für die Anpassung der kommunalen Rahmennutzungsplanung an das neue Planungs- und Baugesetz pauschal von 2027 auf 2030 zu verlängern. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viele Gemeinden ihre umfangreichen Planungsarbeiten nicht innerhalb von zehn Jahren abschliessen können. Auf begründetes Gesuch hin kann die Frist zudem individuell weiter verlängert werden.

Die neuen Bestimmungen verbinden Rechtssicherheit mit Flexibilität und bilden damit eine wichtige Grundlage für eine geordnete Siedlungsentwicklung, verlässliche Investitionsentscheide und die Umsetzung der raumplanerischen Ziele des Kantons.

Auch interessant

Kanton schafft neues Amt für Daten und Statistik
St.Gallen

Kanton schafft neues Amt für Daten und Statistik

Beschäftigung in Industrie geht zurück, offene Stellen bleiben stabil
St.Gallen

Beschäftigung in Industrie geht zurück, offene Stellen bleiben stabil

St.Gallen will Baubewilligungen digitalisieren
St.Gallen

St.Gallen will Baubewilligungen digitalisieren