Thurgau

Dringlichkeit der beiden N23-Projekte von ETH-Gutachten anerkannt

Dringlichkeit der beiden N23-Projekte von ETH-Gutachten anerkannt
Die BTS soll einst von Arbon über Amriswil und Weinfelden bis zum A7-Zubringer östlich von Frauenfeld führen und die Ortsdurchfahrten vom Durchgangsverkehr entlasten
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Die Dringlichkeit der beiden verbliebenen Teilprojekte der N23 – die Umfahrungen Weinfelden und Amriswil mit Anschluss Romanshorn – wird im ETH-Gutachten zum Verkehr anerkannt. Die IHK Thurgau begrüsst diese Priorisierung für den kommenden Ausbauschritt 2025 bis 2045 und fordert eine zügige Umsetzung der bereits vom Astra angepassten N23-Teilprojekte. Dabei weist die IHK erneut auf die herausragende regionalwirtschaftliche Bedeutung der N23 für den Kanton Thurgau hin.

Text: PD/stz.

Die sich bereits seit Jahrzehnten in Planung befindliche und für den Kanton Thurgau entscheidende Verkehrsachse N23 von Arbon nach Bonau (Bodensee-Thurtalstrasse) wurde im vergangenen Jahr im Rahmen einer aufwendigen Korridorstudie und unter Beizug zahlreicher Akteure umfassend beurteilt.

Die hohe bedarfsmässige Priorität der beiden verbliebenen Teilprojekte der N23 – die Umfahrungen Weinfelden und Amriswil mit Anschluss Romanshorn – wird für den kommenden Ausbauschritt der Strassen vom nun vorliegenden ETH-Gutachten anerkannt.

Umsetzung beider Projekte der N23 ist zügig zu starten

Das ETH-Gutachten hält fest, dass im Raum Bodensee-Ostalpen «einige teils aufwendige netzbereinigende Projekte geplant sind, insbesondere die Umfahrung Weinfelden sowie die Umfahrung Amriswil Nord einschliesslich Anschluss Romanshorn auf der N23. Dazu gelten die Grundsatzbemerkungen zu den NEB-Strecken hinsichtlich des Kostendilemmas von Ortsumfahrungen». Gefordert wird eine Redimensionierung der Projekte, da insbesondere Tunnel-Lösungen teuer seien.

Gerade diese wirken aber einem übermässigen Landverbrauch und gutem Lärmschutz entgegen, was in der Beurteilung der Varianten im Rahmen der Korridorstudie ein grosses Gewicht hatte. Auch ist die IHK über die vom Gutachten geforderte Anpassung überrascht, da die N23 während der Astra-Korridorstudie bereits redimensioniert und etappiert worden ist. Hinsichtlich der Auflösung dieses Dilemmas muss seitens Behörden und Politik möglichst rasch Klarheit geschaffen werden, damit die beiden Projekte zügig angegangen und umgesetzt werden können.

Immense Bedeutung der N23 für den Kanton Thurgau

Die N23 bedient direkt 48’500 Arbeitsplätze, was 34 Prozent aller Arbeitsplätze im Thurgau entspricht. Zudem befinden sich entlang der Route über 6’000 Arbeitsstätten, ein knappes Drittel aller Arbeitsstätten im Kanton. Der Anschluss im Thurtal und im Oberthurgau ist von zentraler regionalpolitischer Tragweite, da in diesen beiden Regionen eine starke und wachsende Industrie vorhanden ist, welche auf eine geeignete Infrastruktur angewiesen ist – für die Arbeitnehmer, das Gewerbe und den Gütertransport.

Auch die Analyse der transportierten Tonnagen entlang der heutigen N23 unterstreicht deren wirtschaftliche Bedeutung. Andrea Roth, CEO der Geobrugg AG und Vizepräsidentin der IHK Thurgau, sagt denn auch: «Die IHK begrüsst die Priorisierung der bereits vom Astra angepassten N23-Teilprojekte für den kommenden Ausbauschritt 2025 bis 2045 und fordert deren zügige Umsetzung.»

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Thurgau geht hinsichtlich Investitionen ins Strassennetz erneut leer aus

Gemeinsam mit Thurgauer Bundesparlamentariern haben die IHK Thurgau und der Thurgauer Gewerbeverband das Astra im Beurteilungsprozess der Korridorstudie frühzeitig auf die regionalwirtschaftliche Bedeutung der N23 hingewiesen und diese mit Datenmaterial unterlegt, wobei im Antwortschreiben seitens des Departements zugesichert wurde, dass die regionalwirtschaftliche Bedeutung Eingang in die Gesamtbeurteilung finden würde.

Seit 1990 hat der Bund deutlich weniger Mittel in die Ostschweizer Nationalstrassen investiert als in andere Regionen. Auch im Rahmen ihrer gemeinsamen Standesbegehren im Nachgang an die STEP-Abstimmung vom vergangenen Herbst haben die Ostschweizer Kantone auf diese Tatsache hingewiesen.

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