Vincenz-Prozess endet: Jetzt liegt der Ball beim Obergericht
Text: stz.
Ursprünglich hatte das Zürcher Obergericht Verhandlungstage bis Freitag, 21. August, und sogar Reservetermine bis Anfang September vorgesehen. Am Mittwoch um 15.32 Uhr waren die Parteiverhandlungen jedoch abgeschlossen. Das Gericht hatte den komplexen Fall damit nach acht Verhandlungstagen vollständig gehört. Einen Termin für die Urteilseröffnung nannte der Vorsitzende Christian Prinz nicht. Er stellte lediglich klar, dass die Beratung Wochen beanspruchen werde.
Montag: Stockers Verteidigung greift das erste Urteil frontal an
Am Montag gehörte die Bühne vor allem Beat Stockers Verteidiger Andreas Blattmann. Seine zentrale Botschaft: Man dürfe fragwürdiges oder aus Sicht guter Corporate Governance problematisches Verhalten nicht nachträglich zu einer Straftat erklären.
Blattmann griff das erstinstanzliche Urteil scharf an. Das Bezirksgericht habe das Legalitätsprinzip verletzt und bei der Beurteilung der geheim gehaltenen Beteiligungen rechtliche Pflichten konstruiert, für die es nach Auffassung der Verteidigung keine ausreichende gesetzliche Grundlage gebe. Dass Stocker Beteiligungen nicht offengelegt habe, könne man kritisieren. Daraus folge jedoch nicht automatisch Betrug oder ungetreue Geschäftsbesorgung.
Besonders wichtig ist dabei eine Frage, die sich durch den gesamten Prozess zieht: Wem gehörten die Gewinne aus den Beteiligungen?
Die Staatsanwaltschaft argumentiert im Kern, Vincenz und Stocker hätten persönliche Gewinne aus Geschäften erzielt, bei denen sie gleichzeitig die Interessen der kaufenden Unternehmen hätten vertreten müssen. Deshalb seien diese Vorteile letztlich auf Kosten von Raiffeisen beziehungsweise Aduno entstanden.
Die Verteidigung widerspricht. Eine unterlassene Offenlegung könne ein Governance-Fehler sein. Strafrechtlich entscheidend sei aber, ob tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden sei. Wenn die Unternehmen für ihren Kaufpreis einen entsprechenden Gegenwert erhalten hätten, könne aus dem privaten Gewinn der Manager nicht automatisch ein Schaden der Käuferin abgeleitet werden. Genau an dieser Frage dürfte sich ein wesentlicher Teil des Urteils entscheiden.
Die 2,9 Millionen bleiben ein Schlüsselpunkt
Besonders gegensätzlich bleiben die Darstellungen bei einer Zahlung Stockers an Vincenz über 2,9 Millionen Franken.
Nach Darstellung der Verteidigung handelte es sich um ein Darlehen zur Finanzierung der Liegenschaft von Vincenz in Morcote. Die Staatsanwaltschaft hält diese Erklärung dagegen für ein Konstrukt, mit dem Erlöse aus den umstrittenen Firmengeschäften verschleiert worden seien.
Auch Raiffeisen stellt die Darlehensversion infrage und verweist unter anderem auf abgehörte Telefongespräche zwischen Vincenz und Stocker. Damit bleibt dieser Geldfluss einer der zentralen Beweisbausteine des gesamten Verfahrens.
Dienstag: Die Mitbeschuldigten wollen nichts gewusst haben
Am Dienstag rückten die drei verbliebenen Mitbeschuldigten Andreas Etter, Ferdinand Locher und Stéphane Barbier-Mueller in den Mittelpunkt. Ihre Verteidiger verlangten ausnahmslos vollständige Freisprüche.
Dabei zog sich ein Argument durch praktisch alle Plädoyers: Ihre Mandanten hätten von den verdeckten Verbindungen zwischen Vincenz und Stocker nichts oder jedenfalls nicht genug gewusst, um sich strafbar gemacht zu haben.
Ferdinand Locher habe die komplizierten personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen nicht überblickt. Andreas Etter habe bis 2016 nichts von einer möglichen Beteiligung von Vincenz an Investnet gewusst. Und Stéphane Barbier-Mueller habe bei seinem Geschäft mit Stocker weder Vincenz noch die Strukturen von Raiffeisen und Aduno näher gekannt.
Bei Barbier-Mueller brachte dessen Verteidiger die strafrechtlich entscheidende Unterscheidung auf den Punkt: Etwas wissen zu müssen ist nicht dasselbe wie etwas tatsächlich zu wissen. Für eine vorsätzliche Gehilfenschaft reicht Fahrlässigkeit nicht aus.
Die Staatsanwaltschaft beurteilt die Rollen wesentlich strenger. Sie hatte für Etter und Barbier-Mueller je zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe verlangt; bei Locher beantragte sie zweieinhalb Jahre, davon einen Teil unbedingt. Die Verteidiger sehen dafür keine Grundlage.
Mittwoch: Noch einmal Anklage gegen Verteidigung
Am letzten Prozesstag erhielten die Parteien Gelegenheit zur Replik und Duplik. Noch einmal prallten die beiden Grundversionen des Falles aufeinander.
Für die Staatsanwaltschaft zeigen die geheim gehaltenen Beteiligungen, die persönlichen Millionenprofite und die verschiedenen Geldflüsse ein zusammenhängendes System. Vincenz und Stocker hätten ihre beruflichen Positionen genutzt, um an Unternehmen zu verdienen, die später von Raiffeisen oder Aduno übernommen wurden. Für beide Hauptbeschuldigten fordert sie je sechs Jahre unbedingte Freiheitsstrafe.
Die Verteidiger halten diese Interpretation für eine nachträgliche Konstruktion. Die Unternehmen hätten wirtschaftlich sinnvolle Akquisitionen getätigt und entsprechende Gegenwerte erhalten. Unzureichende Transparenz und mögliche Interessenkonflikte seien nicht automatisch Vermögensdelikte.
Auch Raiffeisen und Viseca, die frühere Aduno, halten an ihren zivilrechtlichen Millionenforderungen fest. Daneben muss das Gericht über beschlagnahmte Vermögenswerte und weitere Nebenfolgen entscheiden.
Vincenz: «Ein paar Sachen» hätte er besser machen können
Zum Abschluss trat Pierin Vincenz selbst ans Rednerpult. Sein Schlusswort dauerte weniger als zwei Minuten.
Er räumte ein, dass er während seiner langen Tätigkeit für Raiffeisen und Aduno gewisse Dinge besser hätte machen können. Gleichzeitig blieb er beim entscheidenden Punkt konsequent: Er habe stets die Interessen der Unternehmen im Blick gehabt und niemanden schädigen wollen. Deshalb bat er das Gericht um einen Freispruch. SRF-Prozessbeobachterin Isabel Pfaff beschrieb Vincenz bei diesem letzten Auftritt als deutlich angespannter als zuvor.
Beat Stocker äusserte sich ausführlicher und selbstkritischer. Er räumte ein, vieles falsch gemacht und insbesondere über seine Beteiligungen informieren müssen zu haben. Eine Absicht, Aduno finanziell zu schädigen, bestritt aber auch er.
Damit endete der Prozess deutlich früher als vorgesehen.
Der eigentliche Fall ist viel grösser als die Spesenaffäre
Nach den acht Verhandlungstagen lässt sich der Kern des Verfahrens klarer erkennen als nach den Schlagzeilen der vergangenen Jahre.
Nachtclubs, Reisen, Tinder-Date und private Ausgaben sorgten erneut für Aufmerksamkeit. Der wirtschaftsstrafrechtlich wesentlich bedeutendere Teil des Falles betrifft jedoch die geheimen Beteiligungen und Unternehmensübernahmen.
Das Obergericht muss letztlich beantworten, wo die Grenze zwischen schlechter Corporate Governance und strafbarem Verhalten verläuft. Dass Vincenz und Stocker Eigeninteressen nicht ausreichend offenlegten, wird inzwischen auch von ihrer Seite zumindest teilweise eingeräumt. Daraus folgt jedoch noch kein Schuldspruch.
Für eine Verurteilung muss das Gericht unter anderem klären, welche Pflichten die beiden konkret hatten, was sie vorsätzlich verschwiegen, ob dadurch tatsächlich ein Vermögensschaden entstand und in welchem Umfang persönliche Gewinne den geschädigten Unternehmen zugestanden hätten. SRF bezeichnet gerade die Frage des Schadens als einen der entscheidenden Knackpunkte des Prozesses.
Urteil mit Signalwirkung
Für die Wirtschaftswelt macht gerade diese Abgrenzung den Fall über Vincenz und Stocker hinaus interessant. Es geht nicht einfach darum, ob Spitzenmanager sich moralisch korrekt verhalten haben. Strafrecht verlangt mehr.
Interessenkonflikte, fehlende Transparenz und persönliche Vorteile können Governance-Regeln verletzen und Unternehmen erheblichen Reputationsschaden zufügen. Ob daraus aber Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung oder Bestechung wird, hängt von konkreten gesetzlichen Voraussetzungen und vom Beweis von Vorsatz und Schaden ab.
Genau darüber liegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach acht Prozesstagen weiter fundamental auseinander.
Das erstinstanzliche Bezirksgericht hatte Vincenz 2022 zu drei Jahren und neun Monaten, Stocker zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Obergericht hob dieses Urteil 2024 wegen Verfahrensmängeln zunächst auf. Das Bundesgericht kam im Februar 2025 jedoch zum Schluss, dass das Berufungsverfahren durchgeführt werden müsse. Die Urteile von 2022 sind deshalb weiterhin nicht rechtskräftig.
Nun beraten die drei Mitglieder der I. Strafkammer. Vorsitzender Christian Prinz rechnet mit Wochen bis zum Urteil. Möglich ist allerdings auch, dass das Gericht das Beweisverfahren nochmals öffnet, falls es für einzelne Fragen weitere Abklärungen für notwendig hält.
Bis dahin bleibt die Ausgangslage bemerkenswert weit auseinander: sechs Jahre Gefängnis auf der einen Seite, vollständiger Freispruch auf der anderen.