Vincenz steht erneut vor Gericht
Text: stz.
Am 10. August 2026 beginnt vor dem Zürcher Obergericht der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und weitere Beschuldigte. Für die Verhandlung sind zunächst zwei Wochen vorgesehen. Damit geht eines der aufsehenerregendsten Schweizer Wirtschaftsstrafverfahren der vergangenen Jahre in die nächste Runde.
Für die Ostschweiz ist der Fall von besonderer Bedeutung: Vincenz stand von 1999 bis 2015 während 16 Jahren an der Spitze von Raiffeisen Schweiz mit Sitz in St.Gallen. Unter seiner Führung entwickelte sich die Bankengruppe stark. Vincenz galt lange als einer der bekanntesten und erfolgreichsten Banker der Schweiz.
Nach seinem Rücktritt änderte sich das Bild grundlegend. Gegen Vincenz wurden Vorwürfe im Zusammenhang mit verschiedenen Unternehmensgeschäften und Spesenabrechnungen erhoben. Im April 2022 verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Hinzu kamen bedingte Geldstrafen und Rückzahlungen.
Das Urteil ist allerdings bis heute nicht rechtskräftig. Vincenz befindet sich weiterhin auf freiem Fuss.
Verdeckte Beteiligungen und hohe Spesen
Im Zentrum des Verfahrens stehen unter anderem mehrere Unternehmensübernahmen. Vincenz soll sich an Firmen beteiligt haben, ohne diese Beteiligungen offenzulegen. Später wurden die Unternehmen von Raiffeisen beziehungsweise der damaligen Aduno-Gruppe übernommen. Bei beiden Unternehmen bekleidete Vincenz führende Funktionen.
Nach Auffassung der Anklage profitierte Vincenz persönlich von diesen Transaktionen. Zudem seien die bezahlten Übernahmepreise zu hoch gewesen. Die Verteidigung bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, dass kein Schaden entstanden sei.
Daneben geht es um Spesen von mehr als 560’000 Franken, die Vincenz laut Anklage zulasten von Raiffeisen abgerechnet haben soll. Mehr als 200’000 Franken davon sollen in Cabarets, Stripclubs und Kontaktbars ausgegeben worden sein.
Prozess könnte sich noch jahrelang hinziehen
Der erste Verhandlungstag vor dem Obergericht dürfte zunächst von prozessualen Fragen geprägt sein. Staatsanwaltschaft und Verteidigung legen ihre Positionen dar und können weitere Beweisanträge stellen. Die enorme Menge an Akten und die zahlreichen Beteiligten machen das Verfahren aussergewöhnlich komplex.
Die Berufungsverhandlung ist vom 10. bis 21. August angesetzt. Zusätzlich wurden die Wochen vom 24. August bis 4. September als Reservetermine vorgesehen.
Mit einem raschen Abschluss des Falls ist dennoch nicht zu rechnen. Ein Urteil des Obergerichts dürfte erst Monate nach der Verhandlung vorliegen. Anschliessend ist mit einem Weiterzug ans Bundesgericht zu rechnen. Experten gehen davon aus, dass ein letztinstanzlicher Entscheid möglicherweise erst 2029 fallen könnte.
Parallel zum Berufungsprozess ist beim Bundesgericht eine Beschwerde wegen möglicher Verfahrensfehler in der Anklageschrift hängig. Sollte das Bundesgericht entsprechende Mängel feststellen, könnte sich das Verfahren nochmals erheblich verzögern.
Für Pierin Vincenz, der im Mai 70 Jahre alt geworden ist, setzt sich damit eine juristische Auseinandersetzung fort, die ihn bereits seit Jahren begleitet. Aus dem einst gefeierten Chef der St.Galler Raiffeisen-Gruppe ist einer der prominentesten Angeklagten der Schweizer Wirtschaftsgeschichte geworden.