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Verhärtete Fronten im Fall Vincenz

Verhärtete Fronten im Fall Vincenz
Pierin Vincenz 2015
Lesezeit: 6 Minuten

Verfahrensstreit, Erinnerungslücken, widersprüchliche Aussagen und zwei völlig verschiedene Lesarten derselben Millionengeschäfte: Die erste Woche im Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und Beat Stocker hat die Fronten weiter verhärtet. Die Staatsanwaltschaft verlangt für beide sechs Jahre Gefängnis, während die Verteidigung auf vollständige Freisprüche hinarbeitet. Im Zentrum steht weiterhin die Frage, ob die früheren Spitzenmanager ihre Positionen für persönliche Gewinne missbraucht haben.

Text: stz.

Seit Montag, 10. August 2026, rollt das Zürcher Obergericht einen der aufsehenerregendsten Schweizer Wirtschaftsstrafprozesse neu auf. Pierin Vincenz, von 1999 bis 2015 Vorsitzender der Geschäftsleitung von Raiffeisen Schweiz, und sein früherer Geschäftspartner Beat Stocker wehren sich gegen das erstinstanzliche Urteil vom April 2022.

Damals hatte das Bezirksgericht Zürich Vincenz unter anderem wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Betrugs und passiver Bestechung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Stocker erhielt vier Jahre. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das Zürcher Obergericht hob das erstinstanzliche Urteil 2024 zunächst aus verfahrensrechtlichen Gründen auf und wollte den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückweisen. Das Bundesgericht widersprach und verpflichtete das Obergericht, das Berufungsverfahren durchzuführen. Dafür sind zunächst zehn Verhandlungstage bis zum 21. August vorgesehen. Zusätzliche Reservetermine reichen bis Anfang September.

Montag: Die Verteidigung greift das Verfahren an

Der erste Verhandlungstag war fast vollständig den sogenannten Vorfragen gewidmet. Die Verteidiger versuchten, wesentliche Teile des Verfahrens zu Fall zu bringen. Sie argumentierten unter anderem, mehrere Vorwürfe im Zusammenhang mit Commtrain und Investnet seien bereits verjährt.

Die Staatsanwaltschaft widersprach. Für die Berechnung der Verjährung sei nicht der Abschluss eines Kaufvertrags entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem Gelder aus den mutmasslich verdeckten Beteiligungen an Vincenz und Stocker geflossen seien.

Für zusätzlichen Streit sorgte der Beizug eines emeritierten Strafrechtsprofessors durch die Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger kritisierten, dieser habe auf unzulässige Weise an der Anklage mitgewirkt. Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel erklärte dagegen, der Professor habe die Anklage lediglich zur Qualitätssicherung gegengelesen.

Das Obergericht liess die Verhandlung weiterlaufen. Über einige der aufgeworfenen Fragen will es erst bei der Urteilsberatung entscheiden. Vincenz selbst beschränkte sich gegenüber den Medien auf die Aussage: «Ich kämpfe.»

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Dienstag: Vincenz bestreitet persönliche Bereicherung

Am Dienstag begann die Befragung der Beschuldigten. Vincenz gab sich deutlich zurückhaltender als im erstinstanzlichen Prozess. Zu seinen persönlichen Verhältnissen wollte er wegen der grossen öffentlichen Aufmerksamkeit kaum Auskunft geben. Er bestätigte lediglich, inzwischen in Figino bei Lugano zu leben.

In der Sache forderte der 70-Jährige einen vollständigen Freispruch. Er bestritt, sich persönlich bereichert oder Entscheidungsgremien von Raiffeisen und Aduno unzulässig beeinflusst zu haben. Diskussionen habe es selbstverständlich gegeben, die verantwortlichen Gremien hätten ihre Entscheide aber eigenständig gefällt.

Beim Verkauf von Commtrain an Aduno räumte Vincenz ein, seine eigene Beteiligung nicht offengelegt zu haben. Einen strafrechtlich relevanten Interessenkonflikt will er damals jedoch nicht erkannt haben. Er habe diesem Thema zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Als er in diesem Zusammenhang auf mangelnde Erfahrung verwies, reagierte der Gerichtsvorsitzende Christian Prinz scharf. Bei einem Manager mit Vincenz’ Position und Lebenslauf könne von Unerfahrenheit kaum die Rede sein.

Auch Beat Stocker wies die Vorwürfe zurück. Er beschrieb sich als Unternehmer und «Möglichmacher», der wirtschaftlich sinnvolle Transaktionen realisiert habe. Die betroffenen Unternehmen hätten angemessene Gegenleistungen erhalten und seien nicht geschädigt worden.

Millionenüberweisung bleibt umstritten

Ein zentraler Punkt der Befragungen war erneut eine Zahlung von 2,9 Millionen Franken, die Stocker 2015 an Vincenz überwies. Die Staatsanwaltschaft betrachtet das Geld als Anteil von Vincenz am Gewinn aus einer verdeckten Beteiligung an Investnet. Vincenz und Stocker erklären dagegen, es habe sich um ein privates Darlehen für den Kauf einer Liegenschaft in Morcote gehandelt.

Neu aufgetauchte Nachrichten, Notizen und Vertragsentwürfe könnten die Darlehensversion stützen. Fragen bleiben dennoch offen. Innerhalb von drei Tagen wurden zwei unterschiedliche Verträge über denselben Betrag unterzeichnet. Vincenz konnte dem Gericht nicht erklären, weshalb. Stocker bestätigte zwar das Darlehen, erklärte aber gleichzeitig, Vincenz habe Interesse an Geld gehabt, das er für ihn erwirtschaften könne.

Auch bei Genève Credit & Leasing, kurz GCL, stimmten die Aussagen der beiden nicht vollständig überein. Stocker sagte, Vincenz an der Gesellschaft beteiligt zu haben. Vincenz stellte sich dagegen auf den Standpunkt, erst ab 2013 beteiligt gewesen zu sein.

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Mittwoch: Mitbeschuldigte widersprechen der Anklage

Am Mittwoch standen die weiteren Beschuldigten im Mittelpunkt. Der Investnet-Mitgründer Andreas Etter bestritt, Stocker oder Vincenz für eine Einflussnahme bezahlt zu haben. Stockers Interessenkonflikt sei gegenüber Raiffeisen offengelegt worden. Die Bank habe ihn daraufhin aus dem Verhandlungsteam genommen.

Etter wies auch die von Raiffeisen erhobene Forderung von rund 37,5 Millionen Franken zurück. Die Bank habe Investnet-Aktien im Wert von 100 Millionen Franken erhalten. Aus seiner Sicht sei deshalb nicht Raiffeisen geschädigt worden.

Bei den Komplexen Eurokaution und GCL drehte sich die Befragung vor allem um die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt von den Beteiligungen und Geldflüssen wusste. Mehrere Antworten blieben unpräzise oder widersprachen früheren Aussagen. Die zweitägige Beweisaufnahme endete damit ohne entscheidende Klärung der zentralen Millionenfragen.

Beat Stocker 2022
Beat Stocker 2022

Spesen sorgen erneut für Schlagzeilen

Daneben beschäftigte sich das Gericht ausführlich mit Vincenz’ Spesen. Der frühere Raiffeisen-Chef bestreitet nicht, rund 198’000 Franken in Nachtlokalen und ähnlichen Etablissements ausgegeben zu haben. Er beharrt jedoch darauf, dass diese Auslagen einen geschäftlichen Hintergrund gehabt hätten.

Auch Reisen, ein über die Firmenkreditkarte abgerechnetes Tinder-Date und der Schaden in einem Hotelzimmer kamen erneut zur Sprache. Vincenz bezeichnete einzelne Belastungen als Irrtum, hielt aber grundsätzlich an seiner Darstellung fest, dass es um Beziehungspflege und geschäftliche Kontakte gegangen sei.

Diese Details erzeugen erneut die grössten Schlagzeilen. Der wirtschaftsstrafrechtlich entscheidende Komplex liegt jedoch bei den Beteiligungen und Firmentransaktionen. Dort geht es um die grundsätzliche Frage, ob Vincenz und Stocker gleichzeitig auf der Käuferseite handelten und im Verborgenen persönlich von den Geschäften profitierten.

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Donnerstag: Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre

Am Donnerstag begann Staatsanwalt Jean-Richard-dit-Bressel sein mehrstündiges Plädoyer. Er hielt an den bereits im erstinstanzlichen Verfahren gestellten Anträgen fest und verlangte für Vincenz und Stocker jeweils sechs Jahre unbedingte Freiheitsstrafe.

Nach Auffassung der Anklage waren die 2022 ausgesprochenen Strafen deutlich zu mild. Die Staatsanwaltschaft sieht in den einzelnen Transaktionen und Spesenabrechnungen kein zufälliges Nebeneinander, sondern ein systematisches Bereicherungssystem.

Auch die privaten Auslagen sollen nach ihrem Antrag nicht lediglich mit separaten bedingten Geldstrafen geahndet, sondern in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden. Die Spesenvergehen stünden in einem engen Zusammenhang mit den mutmasslichen Schattenbeteiligungen.

Freitag: Vincenz’ Verteidiger greift das erste Urteil an

Am Freitag begann Vincenz’ Verteidiger Lorenz Erni mit seinem Plädoyer. Er warf dem Bezirksgericht vor, entlastende Beweise und Argumente nicht ausreichend berücksichtigt zu haben. Seine Ausführungen zielen auf einen vollständigen Freispruch.

Beim Fall Commtrain räumte Erni ein, dass Vincenz seine Beteiligung aus Sicht einer guten Unternehmensführung hätte offenlegen müssen. Mangelnde Transparenz allein erfülle jedoch noch keinen Straftatbestand. Aduno habe für die übernommenen Unternehmen einen angemessenen Gegenwert erhalten, weshalb kein finanzieller Schaden entstanden sei.

Auch im Fall Investnet weist die Verteidigung eine verdeckte Gewinnbeteiligung zurück. Bei den 2,9 Millionen Franken habe es sich eindeutig um ein Darlehen für die Liegenschaft in Morcote gehandelt. Erni verwies auf Nachrichten, private Notizen, Vertragsunterlagen und die Steuerdeklaration von Vincenz.

Dass das Darlehen bis heute nicht zurückbezahlt worden sei, könne seinem Mandanten ebenfalls nicht vorgeworfen werden. Seit der Eröffnung der Strafuntersuchung im Februar 2018 seien dessen Vermögenswerte gesperrt. Die Staatsanwaltschaft habe aus Sicht der Verteidigung eine Bereicherungsgeschichte konstruiert und entlastende Hinweise ausgeblendet.

Zwei gegensätzliche Bilder

Nach der ersten Prozesswoche stehen sich zwei fundamental verschiedene Darstellungen gegenüber. Für die Staatsanwaltschaft nutzten Vincenz und Stocker ihre Spitzenpositionen, verschwiegen Beteiligungen und profitierten persönlich von Geschäften ihrer Unternehmen. Für die Verteidigung waren die Transaktionen wirtschaftlich sinnvoll, die Gegenleistungen angemessen und die umstrittenen Zahlungen rechtmässig.

Die Spesen können strafrechtlich relevant sein. Die breite Schilderung von Nachtlokalen, Reisen und privaten Beziehungen verdeckt jedoch leicht den eigentlichen Kern des Verfahrens: Das Obergericht muss entscheiden, ob lediglich Transparenz- und Führungsregeln verletzt wurden oder ob Vincenz und Stocker ihre beruflichen Positionen gezielt zur persönlichen Bereicherung missbrauchten.

Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch offen. Für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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