Thurgauer Regierung fordert Marschhalt bei OECD-Mindeststeuer

Text: PD/stz.
Die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer per 1. Januar 2024 als eines der ersten Länder weltweit eingeführt. Diese umfasst auch eine Berichtspflicht im Rahmen der globalen Mindeststeuer (Säule 2), den sogenannten GloBE Information Return (GIR).
Nun hat das Eidgenössische Finanzdepartement als Ergänzung zum GloBE Information Returns eine Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen in die Vernehmlassung gegeben. Diese Ergänzung steht in erster Linie in Verbindung mit dem Einreichen des GloBE Information Returns (Steuererklärung).
Der Thurgauer Regierungsrat begrüsst die geplante Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung, sollte die Schweiz den eingeschlagenen Weg weitergehen. Allerdings fordert er in seiner Vernehmlassungsantwort erneut einen Marschhalt. Aus der Sicht des Regierungsrates handelt es sich bei der OECD-Mindestbesteuerung mittlerweile um ein weitestgehend europäisches Projekt und nicht den ursprünglich angestrebten globalen Standard.
Solange die meisten und grossen Staaten der Weltwirtschaft sich nicht an einer globalen Mindeststeuer für Unternehmen beteiligten, könne nicht von einem globalen Standard gesprochen werden.
Entsprechend befürchtet der Regierungsrat, dass die OECD-Mindeststeuer gar nie als globaler Standard etabliert wird. Daher erachtet er einen umgehenden Marschhalt bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung als zwingend, zumal die Umstände auch wegen der einseitig von den USA verfügten Zolltarife auf viele Schweizer Produkte unsicher sind.