Ostschweiz

Ostschweizer Kantone einigen sich über gemeinsame Spitalplanung

Ostschweizer Kantone einigen sich über gemeinsame Spitalplanung
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Die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau haben eine Vereinbarung für die Zusammenarbeit in der Spitalplanung unterschrieben. Mit der gemeinsamen Planung in den Bereichen Psychiatrie, Akutsomatik und Rehabilitation sollen die Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit erhöht und die Kostenentwicklung der Spitalversorgung gedämpft werden. Dazu sollen in den kommenden Jahren unter anderem gleichlautende Spitallisten erlassen werden.

Text: pd/stz.

Im Juli 2024 haben die vier Ostschweizer Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau eine Absichtserklärung für eine verstärkte strategische Zusammenarbeit unterschrieben. Seither wurden zahlreiche Gebiete eruiert, in denen die Kooperation angegangen wird. Ein wichtiger Punkt blieb hängig, die Frage der Zusammenarbeit unter den Kantonen im Bereich der Spitalplanung. Die Gesundheitsdirektorin und -direktoren der vier Kantone haben während des vergangenen Jahres einen intensiven Dialog geführt und eine Einigung erzielt.

«Es ist erfreulich, dass wir auf den Erfahrungen der Spitalplanung Ost aufbauen konnten», sagte der Ausserrhoder Gesundheitsdirektor Yves-Noël Balmer im Rahmen der Unterzeichnung. Die vier Ostschweizer Kantone haben entschieden, die Spitalplanung gemeinsam und verbindlich anzugehen. Dazu haben die Innerrhoder Gesundheitsdirektorin Monika Rüegg Bless sowie die drei Gesundheitsdirektoren Bruno Damann (St.Gallen), Yves Noël Balmer (Appenzell Ausserrhoden) und Urs Martin (Thurgau) an 13. November 2025 im Kleinen Ratssaal in Appenzell die «Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit in der Spitalplanung» unterzeichnet.

«Dass ein solch wichtiger Akt in Appenzell stattfindet, ist ein wichtiges Zeichen für die Zusammenarbeit unter vier gleichberechtigten Partnern», sagte Rüegg Bless.

Mit einer gemeinsamen Planung wollen die vier Kantone die Grundlage für eine wirtschaftliche und qualitativ hochstehende Spitalversorgung schaffen. «Die Spitalplanung soll verstärkt an Spitalversorgungsräumen, unabhängig von Kantonsgrenzen, ausgerichtet werden. Durch die gemeinsame Spitalplanung sollen die Versorgungsqualität und die Versorgungssicherheit erhöht und die Kostenentwicklung der Spitalversorgung gedämpft werden», heisst es in der Präambel der Vereinbarung.

Dabei geht es aber nicht nur um die Spitalversorgung. Die vier Kantone wollen diese in die Gesamtversorgung, bestehend aus ambulanten, intermediären und stationären Angeboten, einbetten. Die vier Kantone beabsichtigen deshalb, in den kommenden Jahren in allen drei Versorgungsbereichen identische Spitallisten zu erlassen: Psychiatrie per 2028, Akutsomatik per 2031 und Rehabilitation per 2033.

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