Liechtensteins Banken helfen Ermittlern auf die Sprünge
Text: stz.
Das Fürstliche Landgericht, die Landespolizei und der Liechtensteinische Bankenverband haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Sie konkretisiert die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Herausgabe und Beschlagnahme elektronischer Bankunterlagen.
Im Zentrum stehen sichere Übermittlungswege und einheitlich strukturierte Konto- und Depottransaktionsdaten. Diese sollen elektronisch weiterverarbeitet werden können und damit die Analyse umfangreicher Finanzinformationen erleichtern.
«Die Banken leisten damit einen weiteren konkreten Beitrag zu einer wirksamen Verbrechensbekämpfung», sagt Simon Tribelhorn, Geschäftsführer des Bankenverbandes. Einheitliche Standards sollen zudem Rechtssicherheit schaffen und die Zusammenarbeit vereinfachen.
Die Vereinbarung regelt auch Zuständigkeiten, Abläufe sowie Kosten- und Anpassungsfragen. Sie ist mit der Unterzeichnung in Kraft getreten; die Anwendung beginnt zum Jahreswechsel.