Laveba schnürt Millionenpaket gegen Folgen der Trockenheit
Text: pd/red
Futtermittelknappheit und Ernteausfälle belasten zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe in der Ostschweiz. Um insbesondere Liquiditätsengpässe abzufedern, hat die Laveba-Genossenschaft gemeinsam mit ihrem Landi-Netzwerk ein Massnahmenpaket mit vier Schwerpunkten beschlossen.
Bei ausserordentlichen, trockenheitsbedingten Engpässen sollen die regionalen Landi gemeinsam mit den betroffenen Betrieben rasche Lösungen suchen. Zusätzlich hat die Laveba finanzielle Mittel zurückgestellt, mit denen die Liquidität von Betrieben in Notlagen gesichert werden soll.
Ein weiterer Hebel ist die landwirtschaftliche Treueprämie. Die Laveba zieht deren Auszahlung für das Bezugsjahr 2026 deutlich vor. Statt im Herbst soll das Geld bereits im Frühling 2027 ausbezahlt werden. Damit sollen innerhalb der kommenden sechs Monate 1,8 Millionen Franken an die Landwirtschaftsbetriebe fliessen. Gleichzeitig arbeitet die Genossenschaft an einer grundlegenden Überarbeitung der Treueprämie.
7,3 Millionen Franken für die Infrastruktur
Neben den kurzfristigen Massnahmen investieren die Laveba und die angeschlossenen Landi bis 2028 mehr als 7,3 Millionen Franken in die Agrar-Infrastruktur. Damit sollen insbesondere die Warenverfügbarkeit und die Lagerkapazitäten verbessert werden. Geplant sind unter anderem mehr als 1500 zusätzliche Palettenplätze. Diese sollen helfen, künftige Engpässe etwa beim Raufutter besser abzufedern.
Das Massnahmenpaket umfasst zudem eine Kampagne für regionale Lebensmittel. Mit Flyern an der Olma und digitalen Bildschirmen in den Laveba-Shops soll die Kundschaft für den Kauf regionaler Produkte zu fairen Preisen sensibilisiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf Lebensmitteln, die optisch vom Standard abweichen, qualitativ aber einwandfrei sind.
Die Laveba ist der Genossenschaftsverband der Ostschweizer Landwirtschaft. Ihr Netzwerk umfasst Landi Genossenschaften und Aktiengesellschaften in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Glarus sowie in Teilen des Thurgaus und des Kantons Schwyz und im Fürstentum Liechtenstein.