Konzert und Theater: Verwaltungsrat will künftig entschädigt werden

Text: pd
Seit der Gründung der Genossenschaft Konzert und Theater St.Gallen im Jahr 1968 sind die Mitglieder des Verwaltungsrats gemäss Statuten ehrenamtlich tätig. Dies ist insbesondere für das Präsidium des Verwaltungsrats, das einen Aufwand von 15 bis 20 Stellenprozenten erfordert, nicht mehr zeitgemäss. Mit Blick auf die Neubesetzung des Präsidiums beantragt der Verwaltungsrat deshalb eine Statutenänderung, um für die Mitglieder des Verwaltungsrats künftig eine Entschädigung zu ermöglichen.
Mit dieser Massnahme soll einerseits den gestiegenen Anforderungen im strategischen Gremium der Genossenschaft Rechnung getragen und anderseits auch der Kreis von Kandidierenden für das Verwaltungsratspräsidium erweitert werden.
Die vorgesehene Höhe der Entschädigung für das Präsidium hat die steuerrechtlichen Bedingungen für die Steuerbefreiung der Genossenschaft einzuhalten und beträgt in Absprache mit den Steuerbehörden aktuell 20'000 Franken. Über die dafür notwendige Statutenänderung werden die Mitglieder der Genossenschaft anlässlich einer ausserordentlichen Generalversammlung im August entscheiden.
Mit diesem Zeitplan hofft der Verwaltungsrat, das Evaluationsverfahren für die Besetzung des Präsidiums in den nächsten Monaten abschliessen und an der ordentlichen Generalversammlung von Ende November die bestgeeignete Persönlichkeit für das Verwaltungsratspräsidium zur Wahl vorschlagen zu können.