Bernina prüft Produktionsverlagerung – bis zu 40 Stellen in Steckborn betroffen
Text: pd/red
Die Bernina International AG informierte die Belegschaft am 12. Januar 2026 über die Überlegungen der Geschäftsleitung. Mit Zustimmung des Verwaltungsrates und der Inhaberfamilie wurde ein Konsultationsverfahren mit der Personalvertretung eröffnet. Dieses ist Voraussetzung für einen möglichen Stellenabbau in dieser Grössenordnung.
Hintergrund der Prüfung ist die starke Abhängigkeit vom US-Markt. Rund drei Viertel des Umsatzes erwirtschaftet die Bernina Textilgruppe in den USA, der Grossteil davon im Kerngeschäft mit Näh- und Stickmaschinen. Die volatile Weltwirtschaftslage und insbesondere der Dollar-Franken-Kurs setzen das Unternehmen unter Druck. Für 2026 rechnet Bernina mit zusätzlichen Risiken. In den USA mussten die Preise deutlich erhöht werden, mit unklaren Folgen für die Nachfrage.
Am Standort Steckborn arbeiten derzeit 334 Personen, weltweit beschäftigt Bernina 1246 Mitarbeitende. In der Schweiz sind neben der Verwaltung die gesamte Entwicklungsabteilung, die Montage des Top-of-the-Line-Modells «BERNINA 990» sowie Teile der mechanischen Fertigung angesiedelt. Eine Verlagerung der Fertigung ins Werk Thailand würde laut Unternehmen maximal 40 Stellen betreffen, vor allem in der Nähmaschinenmontage und in Teilen der mechanischen Produktion. Der Prototypenbau sowie das Logistikzentrum für Zubehör und Ersatzteile sollen in Steckborn verbleiben.
Das Werk in Thailand besteht seit 1990, gehört zur Bernina Textilgruppe und steht unter Schweizer Leitung. Mit einer möglichen Verlagerung will Bernina die Profitabilität sichern. CEO Kai Hillebrandt sagt, dieser Schritt werde ausserordentlich bedauert. Gleichzeitig sei es Aufgabe der Unternehmensleitung, den langfristigen Erfolg von Bernina und die verbleibenden Arbeitsplätze in Steckborn zu sichern.
Das Ergebnis des Konsultationsverfahrens will das Unternehmen am 11. Februar 2026 kommunizieren. Gemäss Obligationenrecht gilt in Betrieben mit mehr als 300 Angestellten der Abbau von mindestens 30 Stellen als Massenentlassung und erfordert ein solches Verfahren.