Zersiedelungs-Initiative schadet St.Gallen

Die Bauzonenstatistik des Bundes belegt, dass die Bauzonen seit 2012 unverändert geblieben sind, obwohl die Bevölkerung gleichzeitig von 7.4 auf über 8 Millionen Menschen zugenommen hat. Die Zersiedelungs-Initiative, über die am kommenden Wochenende abgestimmt wird, verfolgt Zielsetzungen, die im Kanton St.Gallen schon längst in Umsetzung sind.Preistreibende Wirkung
Absoluter Einzonungsstopp als Folge
Eine Annahme der Initiative käme einem absoluten Einzonungsstopp gleich. Dies wäre angesichts des weiterhin zu erwartenden Bevölkerungswachstums im Kanton St.Gallen völlig unrealistisch und würde dessen Entwicklung – und die ist bereits heute unterdurchschnittlich – übermässig einschränken. Bedarf an zusätzlichem Wohnraum müsste gänzlich innerhalb der heute bestehenden Bauzonen gedeckt werden. Durch das Einfrieren der bebaubaren Flächen ergäbe sich eine Baulandverknappung. Dadurch würde das Wohnen unbezahlbar – und zwar für alle, sowohl für Wohneigentümer als auch für Mieter.
Wirtschaft und Arbeitsplätze nicht gefährden
Eine Annahme der Initiative würde auch dem Wirtschaftsstandort St.Gallen schaden. Der Mechanismus, wonach Einzonungen landesweit in den Kantonen und Gemeinden mit Auszonungen kompensiert werden müssen, ist zu radikal und zu starr. Eine wachsende Bevölkerung und eine weiterhin florierende Wirtschaft sind auf Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Infrastrukturflächen am richtigen Ort angewiesen. Mit dem Raumplanungsgesetz von 2013 wurden die Weichen bereits so gestellt, dass die Zersiedlung wirksam gedrosselt werden kann.
Kantone und Gemeinden nicht bevormunden
Die Initiative hebelt für Gemeinden und Kantone sämtliche Planungsmöglichkeiten aus. Raumplanung würde bis auf den letzten Quadratzentimeter zentralistisch von «Bundesbern» aus befohlen. Dabei hat gerade der Kanton St.Gallen mit der Revision des kantonalen Richtplans und dem neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) eine nachhaltigere Siedlungsentwicklung gegen innen längst eingeleitet. Die St.Galler Gemeinden überarbeiten derzeit ihre Nutzungspläne und Baureglemente, um die geforderte Konzentrierung der Besiedlung nach innen noch besser zu realisieren. Gerade Kantone, die in der Vergangenheit zu grosszügig eingezont haben, würden gegenüber dem Kanton St.Gallen bevorteilt, der schon seit jeher eine äusserst haushälterische Bodenpolitik verfolgte.
Unnötige Zwängelei aus Umweltkreisen
Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), welches am 1. Mai 2014 in Kraft trat, erfüllt die Forderungen der Initianten bereits weitestgehend. Es lenkt die Siedlungsentwicklung nach innen und legt fest, dass Gemeinden nur noch über Bauzonen für den Bedarf der nächsten 15 Jahre verfügen dürfen. Die Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes im Bereich Siedlung (RPG 1) stellt bereits eine enorme Herausforderung dar. Das eidgenössische Parlament wird zudem die zweite Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes (RPG2) in Angriff nehmen. Dabei sind auch Lösungen für das Bauen ausserhalb der Bauzonen in Vorbereitung.Auf dem Bild von links: Kantonsrat Christof Hartmann, SVP, Vorstand KGV, Nationalrat Thomas Ammann, CVP, Nationalrat Thomas Müller, SVP, Stadtpräsident Rorschach, und Kantonsrat Walter Locher, FDP, Präsident HEV Kanton St.Gallen.