Wenn Zäune zu Todesfallen werden

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Der St.Gallische Jägerverein Hubertus lanciert eine Kampagne, um auf das die Gefahr von Zäunen und Stacheldraht für Wildtiere aufmerksam zu machen. Trotz vielen gesetzlichen Bestimmungen werde das Thema von Behörden, Landwirtschaft und Forst ignoriert. Das Resultat sind jährlich Hunderte von Todesfällen und unnötiges Tierleid.

Die Jäger wollen diese Passivität nicht mehr länger hinnehmen und machen mit ihrer Kampagne Druck, dass endlich etwas gegen illegale und vernachlässigte Zäune sowie den Einsatz von Stacheldraht geschieht.

„Es gibt Themen, die laufen trotz ausgewiesenem Handlungsbedarf unter dem Radar des Gesetzgebers, der Vollzugsorgane und damit oft auch der Öffentlichkeit. Warum dies so ist, mag unterschiedlichste Gründe haben. Doch wenn man dies erkannt hat und das Thema einem wirklich beschäftigt, dann muss man sich lautstark bemerkbar machen.“ Für Hubertus-Präsident Peter Weigelt ist der hundertfache Tod von Wildtieren in Zäunen und Stacheldrähten ein solches Thema, das jeder im Umfeld von Landwirtschaft, Forst und Jagd kennt und trotzdem nimmt sich niemand diesem unsäglichen Leid an: „Das wollen wir nicht länger akzeptieren und uns gemäss unserem weidmännischen Selbstverständnis gegen dieses tägliche Tierleid einsetzen. Denn unsachgemäss oder gar gesetzeswidrig erstellte sowie vernachlässigte „Zäune“ sind seit Jahrzehnten ein ungelöstes Problem, das in der freien Wildbahn allein im Kanton St.Gallen jährlich zu Hunderten qualvoller Todesfälle bei Wildtieren führt.“

Niemand fühlt sich verantwortlich

Wer sich diesem Thema ernsthaft annehmen will, spürt sofort, dass sich niemand wirklich dafür verantwortlich fühlt und wenn, dann nur über Bewilligungspflichten und Kompetenzabgrenzungen gestritten wird. Solch juristische und bürokratische Fragen stehen zumindest aus Sicht der betroffenen Tierwelt jedoch nicht zur Diskussion, denn auch ein ordentlich bewilligter Zaun kann zur Todesfalle werden, wenn er nicht unterhalten oder nach Gebrauch nicht zurückgebaut wird. Andererseits könnten auch nicht bewilligungspflichtige Zäune so erstellt werden, dass sie möglichst wenig Risiken für die Tierwelt darstellen. Wichtig sind nicht formale Auflagen und Vorgaben, sondern das Verhalten und das Verantwortungsbewusstsein der Zaunbesitzer sowie der Tierhalter selbst. Und da steht es leider auch in der Ostschweiz nicht zum Besten, ob in der Landwirtschaft oder in der Forstwirtschaft.

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Aufrütteln und Verantwortung einfordern

Mit einer Sonderausgabe des Magazins „Hubertus Aktuell“ will der St.Gallische Jägerverein Hubertus auf den unnötigen, qualvollen Tod von Hunderten Wildtieren Jahr für Jahr allein im Kanton St.Gallen aufmerksam machen, Betroffene zu mehr Selbstverantwortung ermuntern und gleichzeitig Forderungen stellen, wie dem Problem „Todesfalle Zäune“ aktiv entgegengewirkt werden kann. „Wir wollen als Jäger nicht tatenlos zusehen und uns darauf beschränken, verhedderte Tiere von ihrem Leiden zu befreien oder qualvoll verendete Tiere einzusammeln, während der sonst so aktive Gesetzgeber in diesem Fall seit Jahrzehnten beide Augen verschliesst.“ fasst Hubertus-Präsident Weigelt die Motivation zur anstehenden Kampagne zusammen.

Gesetzes-Initiative in der Hinterhand

In diesem Sinne verstehen die Hubertus-Jäger ihre vorgeschlagenen Massnahmen denn auch nicht als Wunsch an irgendjemanden, sondern als klaren Auftrag an die gesetzgebenden Behörden sowie die zuständigen kantonalen und kommunalen Vollzugsorgane. Sollte dieser klare Auftrag nicht verstanden werden, so Weigelt, werde man nicht davor zurückschrecken, diesen über das Instrument der Gesetzes-Initiative zu erteilen.

Die Forderungen im Überblick:

Stacheldraht

- Stacheldraht ist im Kanton St.Gallen grundsätzlich zu verbieten.

- Kurze Übergangsfrist zur Entfernung aller Stacheldrähte, insbesondere auch verrosteter, eingewachsener und vergessener Drähte in Wäldern und an Waldrändern.

Mobile Weidenetze und elektrische Zäune

- Weidenetze (mobile Zäune) und elektrische Zäune dürfen nur aufgestellt und betrieben werden, wenn auf den entsprechenden Weiden auch tatsächlich Tiere weiden. Nicht genutzte Weidenetze sind innert 3 Tagen zu entfernen und elektrische Zäune sind ausser Betrieb zu nehmen.
- Während dem Betrieb sind Weidenetze und elektrische Zäune täglich zu kontrollieren.
- Entlang von Wäldern und Gewässern gelten für Weidenetze und elektrische Zäune die Waldabstände beziehungsweise die Gewässerabstände gemäss st.gallischem Baugesetz. 


Zäune in Wäldern und an Waldrändern
- Im Wald sind Zäune grundsätzlich zu verbieten.
- Ausnahmen bilden forstliche und ökologische Einrichtungen. Diese sind ordentlich zu unterhalten und regelmässig zu kontrollieren.
- Nicht genutzte Zäune sind sachgerecht zurückzubauen.
- Das Deponieren von Drahtwalzen und -abfällen im Wald ist nicht erlaubt.
- Das Waldweideverbot sowie das Verbot, Waldränder mit Zäunen abzuriegeln, ist von den Forstorganen durchzusetzen.
- Die Montage von Zäunen direkt an Baumstämmen ist zu verbieten.

http://www.jagd-hubertus.ch/