Umkleiden gilt für Spitalpersonal künftig als Arbeitszeit

Umkleiden gilt für Spitalpersonal künftig als Arbeitszeit
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Für das Personal der öffentlichen Spitäler im Kanton St.Gallen gilt das Umkleiden am Arbeitsplatz ab Juli 2020 als Arbeitszeit.

Arbeitsbeginn und Arbeitsende würden bei den betroffenen Mitarbeitern im Kantonsspital St.Gallen künftig in den Garderoben erfasst, erklärte Mediensprecher Philipp Lutz laut einem Bericht des «St.Galler Tagblatts». Die neue Regelung soll ab Juli 2020 gelten.

Bisher erhält das Spitalpersonal für die Umkleidezeit vor und nach der Arbeit keinen Lohn. Die Gewerkschaft VPOD kritisierte diese ihrer Meinung nach unzulässige Praxis seit Anfang 2019. Dem Pflegepersonal entgehe dadurch jedes Jahr bis zu einem halben Monatslohn, hiess es in einer Stellungnahme.

Betroffen sind neben dem Pflegepersonal auch weitere Mitarbeiter, die mit Spitalpatienten in Kontakt stehen. Dazu gehören Physio- und Ergotherapeuten, Ärzte sowie Angestellte von Hotellerie, Putzdienst und Patientenbegleitdienst. Dies sind laut VPOD allein beim Kantonsspital St. Gallen über 4'000 Personen.