Thurgauer Förderprogramm Energie ist ein Erfolgsmodell

Text: PD
Bei der Konzeption des Förderprogramms für das Jahr 2023 wurde erneut eine informelle Begleitgruppe einbezogen. Diese setzt sich aus Fachleuten aus unterschiedlichen Baufachbereichen zusammen. Im vergangenen Jahr gab es eine deutlich höhere Nachfrage nach Fördermitteln als budgetiert. Deshalb wurden auch Anpassungen bei den Fördersätzen vorgenommen, zum Beispiel beim Programm Gebäudehüllensanierungen.
Die Förderung der Luft/Wasser-Wärmepumpen bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird weitergeführt, jedoch unter der Bedingung, dass eine Solarstromanlage installiert wird. Damit wird der Thematik Winterstrom- und Eigenstromerzeugung Rechnung getragen. Das Programm für grosse Solarstromanlagen ab 100 Kilowatt Leistung ohne Eigenverbrauch wird eingestellt, da der Bund ab 2023 solche Anlagen mit höheren Beiträgen direkt unterstützt.
Mit diesen und weiteren Anpassungen stellt das Amt für Energie sicher, dass das kantonale Förderprogramm weiterhin erfolgreich bleibt und die Fördermittel wirksam eingesetzt werden.
Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt über Einnahmen aus der CO₂-Abgabe, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen ausbezahlt, sowie aus kantonalen Fördermitteln, die weitgehend aus den Dividenden der EKT Holding AG und der Axpo Holding AG stammen.
Damit der Kanton die Bundesmittel geltend machen kann, muss er sich an die Bedingungen des Bundes ausrichten.