Thurgau will Baugesuche vollständig digitalisieren
Text: pd/stz.
Baugesuche sollen künftig elektronisch über das neue Portal eBau eingereicht und bearbeitet werden können. Auch Nutzungsplanverfahren werden mit dem ePlan-Portal digitalisiert.
Damit die neuen Abläufe rechtlich möglich werden, sind Anpassungen am kantonalen Planungs- und Baugesetz sowie an der zugehörigen Verordnung erforderlich. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Änderungen nun in die externe Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 11. Dezember 2026.
Bisher galt im Thurgauer Baubewilligungs-, Einsprache- und Nutzungsplanverfahren der Grundsatz der Schriftlichkeit. Dies soll sich mit der Gesetzesrevision ändern. Künftig sollen Baugesuche vollständig digital abgewickelt werden können. Für Bauherren, Architekten, Planer, Gemeinden und kantonale Fachstellen verspricht sich der Kanton davon einfachere Abläufe, kürzere Bearbeitungszeiten und tiefere administrative Kosten.
Die Digitalisierung geht auf das Projekt Geo2020 zurück. Dieses verfolgt das Ziel, die Qualität raumbezogener Daten zu verbessern, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und durchgängig digitale Prozesse zwischen Kanton und Politischen Gemeinden zu ermöglichen.
Digitale Daten werden rechtsverbindlich
Eine grundlegende Änderung betrifft die Nutzungsplanung. Künftig sollen die digitalen Daten rechtsverbindlich sein. Pläne werden als grafische Auszüge aus den raumbezogenen Geodaten erstellt. Nur noch der digitale grafische Auszug entfaltet eine rechtliche Wirkung.
Damit will der Kanton Abweichungen zwischen digitalen Datensätzen und den daraus erstellten Plänen verhindern. Das Nutzungsplanverfahren selbst soll vollständig über das neue ePlan-Portal abgewickelt werden.
Gleichzeitig werden die Vorgaben für die kommunalen Zonenpläne angepasst. Strassen, Wege und Eisenbahnflächen müssen künftig einer Verkehrszone innerhalb oder ausserhalb der Bauzone zugewiesen werden. Gewässer sind nach einheitlichen Kriterien in den Zonenplänen auszuscheiden.
Kanton und Gemeinden teilen sich die Kosten
Die Entwicklung und Einführung der beiden Portale eBau und ePlan ist mit einmaligen Kosten von rund 1,2 Millionen Franken verbunden. Finanziert werden diese über das bereits laufende Digitalisierungsprojekt. Die Politischen Gemeinden beteiligen sich mit insgesamt 590’000 Franken.
Ab 2027 rechnet der Kanton mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund 250’000 Franken. Darin enthalten sind Support, Wartung, Betrieb der technischen Infrastruktur und die Weiterentwicklung der Portale. Kanton und Gemeinden sollen diese Ausgaben je zur Hälfte tragen.
Zusätzliche Kosten können bei den Gemeinden für die Anpassung ihrer bestehenden Baugesuchsverwaltungssoftware entstehen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom jeweiligen Softwareanbieter ab. Dem Kanton liegen dazu derzeit keine Angaben vor.
Mit eBau und ePlan schafft der Thurgau die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für medienbruchfreie Planungs- und Bewilligungsverfahren. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf dem kantonalen Vernehmlassungsportal verfügbar.