St.Gallenkappeler Firma unterliegt gegen Manor

Die Warenhauskette Manor könne ihr neues Logo auch weiterhin verwenden, berichtet der «Tagesanzeiger». Die Einkaufspartner AG aus St.Gallenkappel beschwerte sich wegen Nachahmung ihres Signets. Sie glaubte, im neuen Manor-Logo ihr eigenes Markenzeichen zu erkennen. Die Einkaufspartner AG ist eine Einkaufsplattform für Bodenbeläge, Innendekorationen und Möbel.
Das Logo der Einkaufspartner AG besteht ebenfalls aus vier nicht zusammenhängenden Teilen sowie dem Slogan «BoDeWo – Boden, Dekoration, Wohnen». Ihre Enden laufen allerdings spitz zusammen, im Gegensatz zu den runden Enden des neuen Manor-Logos.
Die St.Gallenkappeler beauftragten ein auf Lizenzverwaltung spezialisiertes Unternehmen und klagte auf Markenrechtsverletzung. Ihr Vorwurf: Mit dem neuen Manor-Logo drohe eine unmittelbare Verwechslungsgefahr. Wenn Manor weiterhin das Kleeblätter-Logo verwende, könnten Kunden irrtümlicherweise davon ausgehen, dass die Einkaufspartner AG von Manor übernommen worden sei.
Das Zürcher Handelsgericht kam nun zum Schluss, dass die beiden Logos zu unterschiedlich seien, um miteinander verwechselt zu werden. Die Einkaufspartner AG muss als unterlegene Partei die Gerichtskosten von 13'000 Franken tragen. Zudem muss sie Manor eine Entschädigung von 24'000 Franken für die Anwaltskosten zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.