Spitäler sollen mehr unternehmerische Freiheit erhalten

Text: pd
Die öffentlichen Spitäler des Kantons St.Gallen sind mit Defiziten konfrontiert und müssen ihre Strukturen und Strategien optimieren, um sich gegenüber der inner- und ausserkantonalen Konkurrenz behaupten zu können. Erste betriebliche Anpassungen hat der Verwaltungsrat der Spitalverbunde eingeleitet. Zusätzlich sind nun auch politische Änderungen nötig. Diese schlägt die Regierung mit dem V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde und dem II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte nun vor.
Einerseits möchte die Regierung die Voraussetzungen schaffen, damit die Spitalverbunde organisatorische Optimierungen vornehmen können. Anderseits möchte sie die Handlungsfreiheit der Spitalverbunde erhöhen. Dadurch erhalten die öffentlichen Spitäler des Kantons St.Gallen gleiche Wettbewerbsbedingungen wie die ausserkantonalen und privaten Leistungserbringer.
Rechtsform bleibt unverändert
Die vier Spitalverbunde sollen zu einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit den vier Spitalstandorten St.Gallen, Grabs, Uznach und Wil fusionieren. Der Spitalverbund erhält dadurch die Möglichkeit, Synergien auszuschöpfen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden, den Koordinationsaufwand zu senken, die Qualität der Leistungserbringung über alle Standorte zu vereinheitlichen und zu erhöhen, die Personalrekrutierung zu vereinfachen und die Weiterbildung zu verbessern.
Die Regierung hat zwischen Mai und August 2023 eine öffentliche Vernehmlassung zur Vorlage durchgeführt. Die vorgesehenen Anpassungen am Gesetz über die Spitalverbunde werden weitgehend begrüsst. Die Teilnehmer der Vernehmlassung erachten insbesondere die zusätzlichen unternehmerischen Freiheiten als wichtig für die Zukunft der Spitalverbunde.
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Beratung in der Frühjahrssession 2024
Die St.Galler Regierung hat den Gesetzesentwurf verabschiedet und dem Kantonsrat zugeleitet. Der Kantonsrat wird die Kommissionsbestellung voraussichtlich in der Wintersession 2023 vornehmen und die Vorlage in der Frühjahrssession 2024 in erster Lesung beraten. Aus heutiger Sicht kann die Gesetzesanpassung auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Botschaft und Entwürfe zum V. Nachtrag zum Gesetz über die Spitalverbunde und zum II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Festlegung der Spitalstandorte sind im Ratsinformationssystem (Geschäftssuche) unter den Geschäftsnummern 22.23.04 bzw. 23.23.01 zu finden.