Schliessung einer Ausserrhoder Arztpraxis verfügt

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Das kantonale Arbeitsinspektorat des Kantons Appenzell Ausserrhoden verfügte letzte Woche die Schliessung einer Arztpraxis. Trotz Ermahnungen vor Weihnachten stellte das Arbeitsinspektorat bei einer Nachkontrolle fest, dass für die Praxis noch immer kein Schutzkonzept vorliegt.

«Die epidemiologische Lage in der Corona-Krise verbessert sich trotz einschneidender Massnahmen nicht wesentlich. Umso wichtiger ist die konsequente Umsetzung der erforderlichen Schutzkonzepte», schreibt die Ausserrhoder Kantonskanzlei in einer Mitteilung. Sämtliche Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben müssten ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Die Schutzkonzepte seien nicht bewilligungspflichtig, müssen aber im Falle einer Kontrolle durch das kantonale Arbeitsinspektorat vorgewiesen werden können, so die Kantonskanzlei weiter.

Stelle das Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle Verfehlungen fest, werde der entsprechende Betrieb gemahnt. Seien bei einer Nachkontrolle noch immer Lücken bei der Umsetzung vorhanden, sei das kantonale Arbeitsinspektorat berechtigt, die umgehende Schliessung des Betriebes zu verfügen.

Kein Schutzkonzept bei Nachkontrolle
Am vergangenen Freitag wurde in einer Arztpraxis eine solche Nachkontrolle durchgeführt. «Bei der Besichtigung vor Ort wurde trotz Ermahnungen vor Weihnachten festgestellt, dass noch immer kein Schutzkonzept vorlag und somit auch nicht umgesetzt werden könnte. Hygiene- und Abstandregeln wurden nicht eingehalten», hält die Kantonskanzlei fest.

Das kantonale Arbeitsinspektorat verfügte deshalb die umgehende Schliessung der Arztpraxis. Der betroffene Arzt ist aufgefordert, ein korrektes Schutzkonzept zu erstellen und die Mängel in seiner Praxis zu beheben. Erst wenn diese durch das Arbeitsinspektorat überprüft wurde, darf der betroffene Betrieb seinen Dienst wieder aufnehmen. Im Falle einer Nichteinhaltung der Verfügung könne die verantwortliche Person zur Anzeige gebracht werden.