Schliessung der Spitäler Wattwil und Altstätten vor Gericht

Am einen Ort ist von einem «Marschhalt» die Rede (Wattwil; Bild), am anderen kann der Bau nicht starten (Altstätten). Der Grund dahinter ist von grösserer Tragweite: Die Betreibergesellschaft plant jetzt, die beiden Spitäler – anders als früher – nur noch als Ambulatorien weiterzubetreiben.
Dies, obschon das Stimmvolk die beiden Umbauprojekte, die einen Erhalt als Akutspital vorsehen, an der Urne einst bejaht hat. Nun hat die St.Galler Regierung die Sistierungen verlängert.
Dagegen habe der Rheintaler Rechtsanwalt Werner Ritter Beschwerde eingereicht, berichtet das Branchenportal medinside.ch. Zuständig für den Fall ist das kantonale Verwaltungsgericht. Auch gegen den vorgängigen Spitalverwaltungsratsentscheid hatte Ritter – ein früherer CVP-Kantonsrat – Rekurs eingelegt. Beide Fälle sind hängig.
Der Anwalt wirft VR und Regierung vor, den Volkswillen zu missachten und ihre Kompetenzen zu überschreiten. Die Sistierung entbehre zudem einer faktenbasierten Grundlage.