SAK-Strom kostet 2027 knapp 17 Franken mehr
Text: pd/stz.
Der Strompreis setzt sich aus den vier Komponenten Energie, Netznutzung, Messung und Abgaben zusammen. Damit werden die Beschaffung der Energie, der Betrieb und Ausbau des Stromnetzes, die Messung und Verarbeitung der Verbrauchsdaten sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben finanziert.
Insgesamt verändern sich die Kosten für die Kunden der SAK in der Grundversorgung 2027 nur geringfügig. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt resultieren Mehrkosten von knapp 17 Franken pro Jahr.
Energiepreis sinkt leicht
Der Energiepreis reduziert sich 2027 von 13,97 auf 13,79 Rappen pro Kilowattstunde. Das entspricht einem Rückgang um 1,30 Prozent.
Die langfristigen Beschaffungskosten für das Lieferjahr 2027 sind zwar gesunken, gleichzeitig haben sich die kurzfristigen Strombeschaffungen verteuert. Unter dem Strich ergibt sich daraus eine moderate Senkung des Energiepreises. Darin berücksichtigt sind auch Nachforderungen aus Deckungsdifferenzen früherer Jahre.
Netznutzung wird teurer
Die Kosten für die Netznutzung steigen für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt von 10,91 auf 11,28 Rappen pro Kilowattstunde. Das entspricht einer Zunahme um 3,39 Prozent.
Entlastend wirken tiefer budgetierte Kosten für den Netzbetrieb, die sinkende Verzinsung der Netzanlagen sowie insgesamt geringere Kosten des Übertragungsnetzes. Auch die Aufwendungen für Systemdienstleistungen und die Stromreserve gehen 2027 zurück.
Dem stehen höhere solidarisierte Kosten, leicht steigende Aufwendungen für das vorgelagerte Netz infolge zunehmender Blindenergie sowie höhere Verwaltungsaufwendungen gegenüber. Hinzu kommen Nachforderungen aus Deckungsdifferenzen der Vorjahre.
Smart Meter erhöhen die Messkosten
Die seit 2026 schweizweit separat ausgewiesenen Messtarife bleiben bestehen. Sie decken die Kosten für die Messung des Stromverbrauchs und dessen Abrechnung.
Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt steigt der Messtarif 2027 von monatlich 5,85 auf 6,54 Franken. Als Gründe nennt die SAK den Abschluss der Smart-Meter-Einführung im eigenen Versorgungsgebiet sowie höhere Aufwendungen für Systeme und Messdienstleistungen.
Netzzuschlag bleibt unverändert
Der gesetzliche Netzzuschlag verharrt bei 2,30 Rappen pro Kilowattstunde. Die Abgaben an die Gemeinden und allfällige Beiträge an kommunale Energiefonds werden von den politischen Gemeinden festgelegt und können sich deshalb je nach Wohnort unterscheiden.
Die vollständigen Tarifinformationen für 2027 sind unter sak.ch/private/strom/strompreise2027 abrufbar.