Die Kantone Thurgau, Graubünden und St.Gallen führen den Versuchsbetrieb mit elektronischem Abstimmen und Wählen weiter. Sie setzen weiterhin auf das E-Voting-System der Schweizerischen Post, das sich seit seiner Einführung als zuverlässig und stabil erwiesen hat.
Text: pd/stz.
Der Kanton Thurgau und der Kanton St.Gallen nutzen das System seit dem 18. Juni 2023, der Kanton Graubünden seit dem 3. März 2024. Auch bei der jüngsten Abstimmung vom 8. März verlief der Einsatz problemlos. In mehreren Pilotgemeinden konnten Stimmberechtigte erstmals elektronisch abstimmen. Im Kanton Thurgau waren dies die Gemeinden Amriswil, Bichelsee-Balterswil, Bischofszell, Hauptwil-Gottshaus und Kradolf-Schönenberg.
Die bisherigen Erfahrungen mit E-Voting fallen positiv aus. Das System läuft sicher und stabil und hat sich in den bisherigen Abstimmungen und Wahlen bewährt. Besonders bei Auslandschweizern sowie bei den beteiligten Pilotgemeinden wird die elektronische Stimmabgabe geschätzt.
Der kürzlich bekannt gewordene Vorfall im Kanton Basel-Stadt steht nach Angaben der beteiligten Kantone nicht im Zusammenhang mit dem E-Voting-System der Post. Die Ursache lag vielmehr bei der Handhabung einer externen Komponente, konkret bei USB-Sticks. Ein Fehler im eigentlichen System könne ausgeschlossen werden. Dennoch wollen die Kantone den Vorfall gemeinsam mit der Bundeskanzlei und der Post analysieren und die Prozesse weiter verbessern.
E-Voting befindet sich weiterhin bewusst im Versuchsbetrieb. Ziel ist es, praktische Erfahrungen zu sammeln und Abläufe sowie Sicherheitsprozesse laufend weiterzuentwickeln. Aus Sicht der Kantone Thurgau, Graubünden und St.Gallen ist es deshalb sinnvoll, den Versuchsbetrieb fortzuführen und die elektronische Stimmabgabe schrittweise weiter zu erproben.
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