Ortsdurchfahrt Teufen: Fronten verhärten sich weiter

„Wir stellen nach den Gesprächen mit dem Gemeinderat richtig, dass er entgegen seiner Medienmitteilung nie an einer ergebnisoffenen Diskussion über Doppelspur oder Tunnellösung interessiert war, sondern nach wie vor strikt und mit allen Mitteln versucht, die Doppelspur zu realisieren“, teilt die IG Tüüfner Engpass mit. „Der Vorschlag einer Kombination der Doppelspur-Frage und des Tunnelkredites stammt von unserer Seite. Wir sind es den über 2100 Petitionären und fast 800 Initianten schuldig, dass eine faire Abstimmung zum Thema stattfinden kann.“
Deshalb habe die IG selber unmittelbar nach den Gesprächen mit Prof. Heselhaus, Prof. Schindler und dem Gemeinderat vom 27. Februar vorgeschlagen, für die damals geplante Abstimmung über einen Tunnelkredit am 17. Mai ein ergebnisoffenes und neutrales Edikt mit Eventualabstimmungen Tunnel/Doppelspur auszuarbeiten. Dieses Edikt wäre die Voraussetzung für einen Rückzug der Initiative gewesen.
Die Herren Heselhaus und Schindler arbeiteten eine rechtlich zulässige Formulierung der Abstimmungsfragen aus, die sowohl von der Gemeinde als auch von der IG als akzeptabel beurteilt wurde.
Hingegen war der Ediktentwurf des Gemeinderates aber für den Vorstand der IG aus folgenden Gründen ungenügend für einen Rückzug der Initiative:
• Der Gemeinderat ist unverändert von den Vorzügen des Doppelspurprojektes überzeugt. Er ist nicht neutral und ergebnisoffen.
• Die Kosten und der Zeitbedarf für ein Auflageprojekt Tunnel – 4.1 Millionen Franken und dreieinhalb Jahren Dauer – provoziert eindeutig die Ablehnung. Für die Abstimmung und die Beurteilung durch den Stimmbürger, ob Tunnel oder Doppelspur die bessere Lösung sei, reicht nach unserer Ansicht ein Kredit für ein Vorprojekt von rund 700'000 Franken und etwa einem Jahr Bearbeitungszeit. Unseren Vorschlag, die Kosten mit dem beauftragten Ingenieurbüro zu überprüfen, wurde von der Gemeinde ausgeschlagen.
• Für die IG ist es selbstverständlich, dass der Kanton, die Bahn sowie die Gemeinde für die unglückliche Tunnel-Abstimmung von 2015 verantwortlich sind. Der Kanton lieferte damals, wie der Kantonsingenieur zugab, der Gemeinde aufgrund eines „Führungsfehlers“ die falschen, um Faktoren zu tiefen Kosten. Darüber hinaus entsprach die Finanzlage der Gemeinde damals nicht den negativen Prognosen. Das heutige Doppelspurvorhaben ist zudem vergleichsweise viel grösser und komplexer. Daher ist dieses nota bene demokratisch nicht legitimiert. Die Hauptverursacher des heutigen Doppelspurprojektes sollten sich nicht nur entschuldigen, sondern müssen endlich die Verantwortung dafür übernehmen und deshalb auch ihren Anteil an den Projektmehrkosten tragen.
• Die Gemeinde will uns bis heute nicht Einsicht gewähren in die Vereinbarungen mit Kanton und Bahn und die als gebunden deklarierten Kosten.
Abschliessend hält die IG Tüüfner Engpass fest, dass die am 27. Februar von Prof. Heselhaus vorgebrachten schlüssigen Argumente für die Gültigkeitserklärung uns eindeutig bestärkten, bei einer allfälligen Ungültigkeitserklärung den Rechtsweg durch alle Instanzen zu beschreiten (Bundesgericht). Die Verschiebung des Abstimmungstermins ermöglicht es aber der Gemeinde, das Vorgehen nochmals zu überdenken. Die IG ist ergebnisoffen.