Nur Ausserrhoden bekommt 2021 mehr

Das Jahr 2021 ist das zweite Übergangsjahr der Reform des Finanzausgleichs 2020. Der Zielwert der garantierten Mindestausstattung wird gegenüber dem Vorjahr von 87,7 auf 87,1 Prozent des schweizerischen Mittels gesenkt. Gleichzeitig werden die Beiträge an den soziodemografischen Lastenausgleich erhöht und erstmals Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Reform ausgerichtet. Die auf dieser Grundlage ermittelten Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2021 auf insgesamt 5,2 Milliarden Franken, 76 Millionen weniger als 2020.
Rückgang der Ausgleichszahlungen
Der Zielwert der garantierten Mindestausstattung wird 2021, dem zweiten Übergangsjahr der Finanzausgleichsreform 2020, von 87,7 auf 87,1 Prozent des schweizerischen Durchschnitts gesenkt. Die Dotation erfährt durch den tieferen Zielwert (-208 Mio.) sowie die Abnahme der Disparitäten (-112 Mio.) einen Rückgang, der den Anstieg aufgrund des wachsenden Ressourcenpotenzials (+110 Mio.) übertrifft. Per Saldo sinken die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone somit um 210 Millionen Franken oder 4,9 Prozent auf insgesamt 4,1 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Massgebend für den Ressourcenausgleich 2021 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2015, 2016 und 2017. Entsprechend hatten die Folgen der Corona-Pandemie noch keine Auswirkungen auf die vorliegenden Zahlen.
Der Ressourcenindex 2021 steigt gegenüber 2020 bei 14 Kantonen an, bei 12 Kantonen ist er rückläufig. Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Zug (+4,0 Indexpunkte), Appenzell Innerrhoden (+3,5) und Bern (+2,8). Am stärksten sinkt der Ressourcenindex in den Kantonen Genf (-5,9 Indexpunkte), Schwyz (-5,6) und Nidwalden (-4,5).
Appenzell Ausserrhoden bekommt 2021 0,3 Millionen mehr, während Innerrhoden (minus 1,9), Thurgau (minus 13,8) und St.Gallen (minus 53,9 Millionen) alle weniger bekommen.
Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 87,1 Indexpunkten. Im Jahr 2021 sind das die beiden Kantone Jura und Wallis.
Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs
Der ordentliche Beitrag des Bundes an den Lastenausgleich beträgt im Jahr 2021 knapp 721 Millionen Franken. Der Betrag wird je zur Hälfte auf den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich aufgeteilt. Aufgrund der negativen Teuerung sinkt dieser Betrag gegenüber 2020 um 1,1 Prozent (Teuerung gegenüber dem Vorjahresmonat im April 2020).
Der Beitrag an den soziodemografischen Lastenausgleich wird 2021 zusätzlich um 80 Millionen Franken aufgestockt. Diese Erhöhung ist Bestandteil der Reform des Finanzausgleichs 2020. Der Betrag ist gesetzlich festgelegt und wird nicht an die Teuerung angepasst. Insgesamt entfallen somit 360 Millionen Franken auf den geografisch-topografischen und 440 Millionen Franken auf den soziodemografischen Lastenausgleich.
Neue temporäre Massnahme
Beim Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem im Jahr 2008 wurde der Härteausgleich eingeführt. Die Zahlungen von Bund und Kantonen werden seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im Jahr 2021 sinkt der Härteausgleich deshalb um 17 Millionen auf 245 Millionen Franken.
Zwecks Milderung der finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 kommt ab 2021 das temporäre Instrument der Abfederungsmassnahmen zur Anwendung. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden vom Bund finanziert. Im Jahr 2021 erfolgen Zahlungen im Umfang von 80 Millionen Franken an die 18 ressourcenschwachen Kantone.
Anhörung bei den Kantonen
Der Bericht wird den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren wird an ihrer Plenarversammlung vom 25. September 2020 zu den Berechnungen Stellung nehmen und dem Eidgenössischen Finanzdepartment Bericht erstatten. Aufgrund der Anhörung sind Änderungen an den Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanzund Lastenausgleich entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2021 in Kraft setzen.
Die Ausgleichsgefässe des Bundes
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Ressourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.
Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.
Mit den Abfederungsmassnahmen werden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. Ein Kanton verliert seinen Anspruch dauerhaft, wenn sein Ressourcenpotenzial über den schweizerischen Durchschnitt steigt. Die Abfederungsmassnahmen werden vollständig durch den Bund finanziert.