St.Gallen

KMU soll 180'000 Franken hinterzogen haben

KMU soll 180'000 Franken hinterzogen haben
Den Gewinn sollen die Brüder in eine Ferienanlage auf dem Balkan gesteckt haben (Symbolbild)
Lesezeit: 2 Minuten

Zwei Brüder aus Montenegro sollen mehrfach Urkundenfälschung und Steuerbetrug begangen sowie Schwarzarbeit gefördert haben. Die beiden Geschäftsführer eines St.Galler KMUs werden nun angeklagt; es droht Landesverweisung.

Text: Kanton SG/stz.

Das Kantonale Untersuchungsamt St.Gallen eröffnete das Strafverfahren im Frühjahr 2021 aufgrund eines Zufallsfunds im Verfahren gegen einen Schwarzarbeiter. Der ältere der beiden Beschuldigten befand sich im Sommer 2021 für zwei Wochen in Untersuchungshaft.

Fiktive Rechnungen über 1,2 Millionen gekauft

Mittlerweile haben umfangreiche Untersuchungen den Verdacht erhärtet, dass die beiden Geschäftsführer – zwei Brüder im Alter von 45 und 50 Jahren mit montenegrinischer Herkunft – eines KMUs mit Sitz im Kanton St.Gallen zwischen 2016 und 2021 bei einer Drittperson gegen Provision 67 fiktive Rechnungen über einen Gesamtbetrag von rund 1,2 Millionen Franken kauften, wobei der jüngere Bruder erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Machenschaften involviert gewesen sein dürfte.

Die fiktiven Rechnungen bescheinigten dem Unternehmen, Leistungen von temporären Mitarbeitern bezogen und bar bezahlt zu haben. Tatsächlich wurden diese Leistungen nie erbracht. Die beiden Beschuldigten liessen die Rechnungen verbuchen und reichten dem Kantonalen Steueramt St.Gallen darauf basierende gefälschte Jahresabschlüsse ein.

Die vorgetäuschten Aufwendungen dienten dazu, die Jahresgewinne der Gesellschaft unrechtmässig zu schmälern beziehungsweise das Kantonale Steueramt St.Gallen über die tatsächlich erzielten steuerbaren Gewinne zu täuschen, um so die Steuerlast zu senken.

180'000 Franken hinterzogen

Die Staatsanwaltschaft geht von hinterzogenen Steuern von total rund 180'000 Franken aus, welche im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens durch das Steueramt zu veranlagen und erheben sind.

Zusätzlich ist ein Steuerhinterziehungsverfahren durchzuführen, in welchem bei einem Schuldspruch in der Regel eine Busse in der Höhe der Nachsteuer ausgesprochen wird. Auch können sich Steuerfolgen im Bereich der indirekten Steuern ergeben (Verrechnungssteuer und Mehrwertsteuer).

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Ferienappartements und Schwarzarbeit

Die Verbuchung der fiktiven Rechnungen erlaubte es den beiden Geschäftsführern, unter anderem rund 700'000 Franken als verdeckte Gewinnentnahme aus der Gesellschaft zu ziehen und dieses Geld in ein Ferienappartement-Projekt auf dem Balkan zu investieren.

Weiter wird den Geschäftsführern vorgeworfen, mit dem verdeckten Gewinn Schwarzarbeiter bezahlt zu haben. Rund fünf ausländische Arbeitskräfte sollen ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt und für fünf andere Angestellte sollen vorsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge geleistet worden sein.

Bedingte Strafen, aber Landesverweis gefordert

Die Strafuntersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen beide Beschuldigten beim Kreisgericht Toggenburg Anklage wegen mehrfachen Steuerbetrugs, mehrfacher Urkundenfälschung sowie weiterer Delikte.

Sie beantragt gegen den 50-jährigen Beschuldigten bei jeweils bedingtem Vollzug eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

Für den 45-jährigen Beschuldigten wird – bei ebenfalls bedingtem Vollzug – eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen beantragt. Beide Beschuldigte sollen ferner nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

Das Verfahren gegen die Drittperson ist bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen noch pendent.

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