IHK Thurgau sagt zweimal Nein und zweimal Ja

IHK Thurgau sagt zweimal Nein und zweimal Ja
Lesezeit: 2 Minuten

Am Sonntag, 27. September 2020, gelangen gleich mehrere Vorlagen zur Abstimmung. Die Industrie- und Handelskammer Thurgau hat die Parolen zu den wirtschaftsrelevanten Themen gefasst.

NEIN zur Begrenzungsinitiative

Die Begrenzungsinitiative verlangt die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Durch die Guillotineklausel stehen die bilateralen Verträge I zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und damit die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte auf dem Spiel. Eine Kündigung der bilateralen Verträge hätte langfristig massive Auswirkungen auf den Wohlstand in der Schweiz, speziell im Kanton Thurgau. Die IHK Thurgau lehnt diesen Bruch mit unserem wichtigsten Handelspartner klar ab und empfiehlt die Begrenzungsinitiative zur Ablehnung.

NEIN zum Vaterschaftsurlaub

Das Parlament hat als Gegenvorschlag zur Vaterschaftsinitiative einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub beschlossen. Finanziert werden soll dieser über weitere Lohnabzüge. Das Vorhaben stellt insbesondere kleinere Unternehmen vor Herausforderungen in der Personalplanung und verunmöglicht individuelle Lösungen. Zudem soll die Organisation des Familienlebens nicht vom Staat geregelt werden. Die IHK Thurgau lehnt den Vaterschaftsurlaub daher ab. Gleichzeitig fordert unsere Kammer Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu auf, gemeinsam Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit zu suchen und umzusetzen.

JA zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Der Bundesrat und das Parlament wollen die Luftverteidigung erneuern. Die derzeit verwendeten Flugzeuge F/A-18 Hornet und F-5E Tiger (Bild) erreichen bereits 2030 das Ende ihrer Lebensdauer. Zu den vielfältigen Aufgaben, welche die Armee in der Schweiz wahrnimmt, gehört auch die Sicherung des Luftraumes. Eine funktionierende Infrastruktur ist dafür unerlässlich, weshalb die IHK Thurgau die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge vorbehaltlos unterstützt.

JA zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer

Bundesrat und Parlament möchten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und dazu den maximalen Abzug für die Drittbetreuung bei den direkten Bundessteuern von 10 100 Franken auf 25 000 Franken erhöhen. Gleichzeitig findet eine Erhöhung des Kinderabzugs von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind statt. Die IHK Thurgau unterstützt diese Anpassung des Bundesgesetzes