St.Gallen

IHK sagt Ja zur AHV 21

IHK sagt Ja zur AHV 21
IHK-Direktor Markus Bänziger
Lesezeit: 2 Minuten

Die Stimmbevölkerung befindet am 25. September über zwei wirtschaftsrelevante Reformvorhaben. Bei der Stabilisierung der AHV gilt es, einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Finanzierung der Altersvorsorge zu setzen. Mit der Reform der Verrechnungssteuer werden unnötige Steuernachteile beseitigt. Die IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt deshalb beide Vorlagen zur Annahme.

AHV 21: Grosser Reformbedarf und…

Der Reformbedarf in der Altersvorsorge ist gross: Die Rentensumme in der AHV steigt seit Jahren stärker an als die Beiträge der Erwerbstätigen und Unternehmen. Dadurch zeichnen sich Finanzierungslücken ab. Auch in der zweiten Säule werden derzeit jährlich mehrere Milliarden Franken von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten umverteilt. Die finanzielle Schieflage wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten Jahren weiter verschärfen, wenn nicht rasch Gegenmassnahmen ergriffen werden. Immer weniger Beitragszahler stehen immer mehr Bezügern gegenüber. Die Umverteilung von den Jungen zu den Alten wächst ständig. IHK-Direktor Markus Bänziger: «Das System ist aus der Zeit gefallen und unfair.»

…Schritt in die richtige Richtung

Das Problem: Während sich die Gesellschaft ändert, bleibt das System der Altersvorsorge weitgehend stehen. Als die AHV vor 74 Jahren eingeführt wurde, lag das Pensionsalter bei 65 Jahren – notabene auch für Frauen.

Das Rentenalter hat sich seither nicht erhöht, ganz im Unterschied zur Lebenserwartung. Heute lebt ein 65-jähriger Mann sieben Jahre, eine 65-jährige Frau acht Jahre länger als bei der Einführung der AHV im Jahr 1948.

Eine Erhöhung und Flexibilisierung des Rentenalters ist unumgänglich. Die IHK unterstützt deshalb das Reformprogramm «Stabilisierung der AHV (AHV 21)». «AHV 21 verschafft etwas Luft und ist ein dringender Schritt in die richtige Richtung», zeigt sich Markus Bänziger überzeugt.

Reform der Verrechnungssteuer: Steuernachteile abschaffen, Standortattraktivität stärken

Die IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt auch die Reform der Verrechnungssteuer klar zur Annahme. Die Verrechnungssteuer stellt heute ein erhebliches Hindernis im Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. Sie fällt nur auf Obligationen an, die in der Schweiz ausgegeben werden.

Deshalb finanzieren sich viele Unternehmen im Ausland, wo keine solche Steuer entrichtet werden muss. Mit der Reform der Verrechnungssteuer soll sich dies ändern: Sie schafft die Verrechnungssteuer auf Obligationen ab, auf andere Kapitalerträge bleibt sie erhalten. Dadurch würde die Unternehmensfinanzierung hierzulande vereinfacht und der Schweizer Forschungs-, Werk- und Finanzplatz gestärkt.

Resultat wären mehr Wertschöpfung, Arbeitsplätze und letztlich auch zusätzliche Steuereinnahmen in der Schweiz. IHK-Direktor Markus Bänziger: «Mit der geplanten OECD-Steuerreform wird die Schweiz im Standortwettbewerb bald herausgefordert. Wir tun deshalb gut daran, bereits heute unnötige Steuernachteile zu reduzieren und so für einen weiterhin attraktiven Unternehmensstandort zu sorgen.»

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