HEV stellt Städtebaukommission infrage
Text: pd/mew
Die parlamentarische Gruppe «Haus- und Grundeigentum», die vom Hauseigentümerverband Kanton St.Gallen (HEV) geführt wird, nimmt die Fachkommission Städtebau unter die Lupe. HEV-Präsident Christian Willi, HEV-Vizepräsident Patrick Dürr und Ruben Schuler, Geschäftsführer der parlamentarischen Gruppe, haben in der Herbstsession eine Interpellation eingereicht. Diese wurde von 86 Mitgliedern des Kantonsrats unterzeichnet.
Hintergrund des Vorstosses sind der vielerorts knappe Wohnraum und der Wohnungsbau, der mit der steigenden Nachfrage nicht Schritt hält. Auch bei Gewerbe- und Industriebauten kommt es zu Verzögerungen.
Die Interpellanten sehen in langwierigen Planungs- und Baubewilligungsverfahren einen wesentlichen Grund dafür. Sie wollen von der Regierung wissen, wo im Kanton zusätzliche Verzögerungen entstehen und welche Rolle die Fachkommission Städtebau dabei spielt.
Regierung kündigte 2018 eine Überprüfung an
Bereits 2018 war die Fachkommission Gegenstand einer Interpellation. Damals wurde gefragt, ob mit ihr eine verfahrensverzögernde Oberplanungsbehörde geschaffen werde und ob sie die Gemeindeautonomie verletze.
Laut der aktuellen Medienmitteilung des HEV erklärte die Regierung damals, die Kommission werde ausschliesslich im Rahmen der kantonalen Genehmigung von Rahmennutzungs- und Sondernutzungsplänen sowie Schutzverordnungen eingesetzt.
Eine Verletzung der Gemeindeautonomie oder eine ungenügende gesetzliche Grundlage sah sie nicht. Gleichzeitig kündigte sie an, die Fachkommission nach ihrer ersten Amtsdauer kritisch zu hinterfragen.
Kritik an ausgeweiteter Tätigkeit
Nach Ansicht der Interpellanten ist diese kritische Überprüfung ausgeblieben. Stattdessen habe sich die Tätigkeit der Kommission in den vergangenen acht Jahren zunehmend ausgeweitet. Sie äussere sich nicht nur zu Sondernutzungsplänen, sondern auch zu «Projekten von kantonalem oder wesentlichem regionalen Interesse».
Die HEV-Vertreter kritisieren zudem, dass die Beurteilungen der Fachkommission für die Behörden faktisch verbindlichen Charakter hätten und dadurch Entwicklungsprojekte gebremst würden.
Aus ihrer Sicht hat sich die Kommission damit zu jener verfahrensverzögernden Oberplanungsbehörde entwickelt, vor der bereits 2018 gewarnt worden sei. Sie werfen ihr vor, über ihren rechtlich vorgesehenen Aufgabenbereich hinaus tätig zu sein.
Auch die Zusammensetzung steht infrage
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Amtsdauer der Kommissionsmitglieder. Diese beträgt laut HEV höchstens acht Jahre. Die Interpellanten machen geltend, dass diese Begrenzung derzeit nicht eingehalten werde und die Kommission deshalb nicht ordnungsgemäss besetzt sei.
Sie wollen von der Regierung wissen, ob Organisation, Aufgaben und Zusammensetzung der Fachkommission weiterhin rechtmässig ausgestaltet sind. Zudem fragen sie, ob deren Tätigkeit zu unnötigen Verfahrensverzögerungen und Mehrkosten führt. Die Regierung soll sich auch dazu äussern, ob sie bereit ist, die Kommission kritisch zu überprüfen und allenfalls abzuschaffen.
«Angesichts des schleppenden Wohnungsbaus können wir es uns nicht leisten, dass zusätzliche Gremien und Anforderungen die Schaffung von Wohnraum beziehungsweise Industrie-/Gewerbebauten unnötig erschweren», sagt HEV-Präsident Christian Willi.
«Wir wollen deshalb wissen, wo Verfahren verzögert werden, wer dafür verantwortlich ist und welche Instrumente tatsächlich einen Mehrwert bringen.»