Gast-Kommentar

Gründer zahlen nicht länger ins Leere

Gründer zahlen nicht länger ins Leere
Wer künftig eine GmbH oder AG gründet, zahlt nicht mehr in ein System ein, dessen Leistungen ihm faktisch vorenthalten bleiben
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Das Schweizer Parlament hat einen Meilenstein gesetzt und einen historischen Systemfehler korrigiert: Die faktische Verweigerung von Arbeitslosenleistungen für Gründer von GmbHs und Aktiengesellschaften ist endlich Geschichte. Für den Wirtschaftsstandort Schweiz ist das weit mehr als eine sozialversicherungsrechtliche Korrektur. Es ist ein wichtiges Signal an alle, die unternehmerische Verantwortung übernehmen.

Text: Simon May, Co-CEO IFJ Institut für Jungunternehmen, St.Gallen

Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründet, geht bewusst Risiken ein. Das gehört zum Unternehmertum. Firmengründer investieren Kapital, Zeit, Energie und persönliche Sicherheit. Sie schaffen Innovation, Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Genau deshalb war es stossend, dass ausgerechnet diese Menschen jahrelang in ein Versicherungssystem einzahlen mussten, das ihnen im entscheidenden Moment den Schutz verweigerte.

Bislang galt für Gründer, die als Angestellte in ihrer eigenen AG oder GmbH tätig sind, eine paradoxe Situation. Als sogenannte arbeitgeberähnliche Personen waren sie verpflichtet, auf ihren Lohn Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Gerät das Unternehmen jedoch in eine Krise, bricht ein grosser Auftrag weg oder muss die Firma geschlossen werden, blieb der Zugang zu ALV-Leistungen in der Praxis fast immer versperrt.

Die Begründung lautete jeweils: Wer als Inhaber oder Teilhaber weiterhin Einfluss auf das Unternehmen nehmen könne, sei nicht wirklich vermittelbar. Man könne sich theoretisch selbst entlassen und später wieder einstellen. Diese Argumentation mag aus Sicht des Missbrauchsschutzes nachvollziehbar erscheinen. In der Realität führte sie jedoch zu einer massiven Ungleichbehandlung. Unternehmer zahlten obligatorische Beiträge, erhielten aber kaum je eine echte Gegenleistung.

Damit ist nun Schluss.

Mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Andri Silberschmidt hat das Parlament den entscheidenden Durchbruch geschafft. Trotz anfänglicher Widerstände aus Teilen des Bundesrates und einzelner Fraktionen wurden rechtsklare und praktikable Bedingungen geschaffen. Künftig haben Gründer unter definierten Voraussetzungen einen echten Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Dieser Anspruch greift insbesondere dann, wenn sich die Firma nachweislich in Liquidation befindet oder wenn die betroffene Person ihre beherrschende Stellung im Unternehmen verloren hat, etwa durch den Verkauf von Stimmrechtsanteilen oder durch das vollständige Ausscheiden aus der Geschäftsführung. Damit wird ein zentraler Unterschied geschaffen: Nicht jede unternehmerische Schwächephase führt automatisch zu Leistungen. Aber wer tatsächlich nicht mehr über sein Unternehmen verfügen kann oder dessen Firma liquidiert wird, erhält künftig den Schutz, für den er zuvor Beiträge bezahlt hat.

Als IFJ Institut für Jungunternehmen begrüssen wir diesen Entscheid ausserordentlich. Er stärkt die Fairness und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Es war schlicht nicht länger vermittelbar, weshalb Menschen, die Verantwortung übernehmen, Risiken tragen und Arbeitsplätze schaffen, systematisch aus dem sozialen Auffangnetz gedrängt wurden.

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Autor Simon May
Autor Simon May

Die Reform senkt zudem eine psychologische Hürde. Viele potenzielle Gründer wägen sehr genau ab, welche persönliche Unsicherheit sie mit dem Schritt in die Selbstständigkeit eingehen. Unternehmertum wird auch künftig Risiko bedeuten. Aber Risiko darf nicht heissen, trotz obligatorischer Beitragszahlungen im Ernstfall ohne jeden Schutz dazustehen. Wer eine AG oder GmbH gründet und sich selbst korrekt anstellt, soll nicht schlechter gestellt sein als andere Arbeitnehmer.

Ein wichtiger Auslöser der Debatte war der Fall des Unternehmers François Cochard. Er hatte jahrelang Beiträge bezahlt und ging dennoch leer aus, als sein Unternehmen in Schieflage geriet. Sein Fall machte sichtbar, was viele Gründer aus eigener Erfahrung kannten: Die geltende Praxis war nicht nur schwer verständlich, sondern aus Sicht der Betroffenen zutiefst ungerecht. Daraus entstanden juristische Gutachten, Medienberichte und politische Vernetzung. Verbände, Unternehmer und Politiker wie Andri Silberschmidt und Jürg Grossen trugen dazu bei, dass aus einem Einzelfall eine grundsätzliche Reformfrage wurde.

François Cochard bringt es auf den Punkt: «Es kann nicht sein, dass Unternehmer jahrelang obligatorische Beiträge bezahlen müssen und im entscheidenden Moment trotzdem keinen Versicherungsschutz erhalten. Genau dieses Problem wird nun endlich korrigiert. Das Parlament sendet damit auch ein wichtiges Signal an KMU und Selbständige in der Schweiz.»

Für Gründer bedeutet der Entscheid mehr Rechtssicherheit.

Wer künftig eine GmbH oder AG gründet, zahlt nicht mehr in ein System ein, dessen Leistungen ihm faktisch vorenthalten bleiben. Das stärkt Vertrauen. Und Vertrauen ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen den Schritt ins Unternehmertum wagen.

Die Schweiz braucht Gründer, die Ideen umsetzen, Verantwortung übernehmen und neue Unternehmen aufbauen. Sie braucht Menschen, die nicht nur über Innovation sprechen, sondern sie in Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsplätze übersetzen. Wer solche Menschen will, muss ihnen faire Rahmenbedingungen bieten.

Die Korrektur der ALV-Ungerechtigkeit ist deshalb kein Geschenk an Gründer. Sie ist eine Frage der Gleichbehandlung. Wer Beiträge bezahlt, muss unter nachvollziehbaren Bedingungen auch Anspruch auf Schutz haben. Das Parlament hat diesen Grundsatz nun endlich wiederhergestellt.

Für den Schweizer Wirtschaftsstandort ist das ein starkes Signal: Unternehmertum soll nicht unnötig erschwert, sondern fair behandelt werden. Genau das ist im Interesse der KMU, der Start-ups und letztlich der gesamten Volkswirtschaft.

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