Grob hat pflichtwidrig gehandelt

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Untersuchung kommt zum Schluss: Walter Grob hat sich möglicherweise strafbar gemacht. Der ehemalige Gemeindepräsident von Teufen stolperte im Mai über eine Erbschaft und musste in der Folge zurücktreten.

Ein aussergewöhnliches Vermächtnis brachte den Stein ins Rollen. Drei Monate vor dem Tod von Erblasserin Heidi Guyer wurde Walter Grob im Testament eine Million Franken und Schmuck im Wert von ungefähr 120’000 Franken zugesichert. Grob war Präsident der Heidi-und-Paul-Guyer-Stiftung , gleichzeitig Präsident der Erbteilungskommission und Privaterbe der Erblasserin Heidi Guyer, die vergangenen Oktober 93-jährig verstarb und Grob eine Million Franken und der Stiftung rund vier Millionen Franken vermachte.

Den Gemeinderat hätte er frühzeitig informieren und als Präsident der Erbteilungskommission sowie als Präsident der involvierten Stiftung in den Ausstand treten müssen - was er nicht getan hat. Das ist das Ergebnis der Administrativuntersuchung.

Damit wird die politische Beurteilung des damaligen Gemeinderates bestätigt: Grob ist per Ende Mai von seinem Amt zurückgetreten, nachdem ihm der Gemeinderat das Vertrauen entzogen hatte.

Bei der Abwicklung der Erbschaft verhielt sich Grob aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission und des Gemeinderates nicht angemessen: Er informierte die Behörden weder aktiv noch vollständig über die Angelegenheit und grenzte verschiedene seiner Funktionen nicht klar voneinander ab, heisst es jetzt auch im 50-seitigen Untersuchungsbericht.

Eine konkrete Einzelhandlung von Walter Grob – er hatte den Schmuck und das Bargeld annehmen wollen – erachtet der Bericht «als möglicherweise strafrechtlich relevant». Weil kein finanzieller Schaden für die Betroffenen entstanden ist, verzichten diese jedoch auf einen Strafantrag, wurde an der Medienorientierung ausgeführt. Grob hatte wegen des Drucks auf sein Erbe verzichtet.