Für verantwortungsvolles Unternehmertum, gegen die KVI

Für verantwortungsvolles Unternehmertum, gegen die KVI
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Die Konzernverantwortungsinitiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards konsequent einhalten. Dieses Anliegen ist mehr als berechtigt, der Weg der Initiative ist dafür jedoch der falsche: Die Initiative betreffe nicht nur allfälliges Fehlverhalten von Grosskonzernen, sondern allem voran verantwortungsvoll handelnde KMU, findet die IHK St.Gallen-Appenzell.

Am 29. November entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Konzernverantwortungsinitiative (KVI). Was diese im Grunde will, ist unbestritten – eine verbesserte Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards. Die vorgeschlagenen Massnahmen schiessen nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) St.Gallen-Appenzell jedoch am Ziel vorbei, schüren Misstrauen und wirken gar kontraproduktiv.

KMU besonders betroffen

Im Initiativtext ist nirgends von Konzernen die Rede, sondern nur von Unternehmen. Die Initiative fordert auch für einen Grossteil der KMU umfassende Sorgfaltsprüfungspflichten entlang der gesamten Lieferkette. Noch weiter gehen die vorgesehenen, weltweit einmaligen Haftungsbestimmungen. Sie gelten für alle Unternehmen: Neu sollen Firmen auch für Tochtergesellschaften und wirtschaftlich abhängige Lieferanten haften – auch im Ausland, aber unter Schweizer Recht. Als besonders kritisch erachtet die IHK St.Gallen-Appenzell dabei die faktische Beweislastumkehr, die sämtliche Unternehmen unter Generalverdacht stellt.

In der Praxis würden grosse Unternehmen ihre Sorgfaltsprüfungspflicht und damit Haftungsrisiken zudem über Lieferverträge an ihre Zulieferer weitergeben. Für diese wäre ein massiver bürokratischer Aufwand die Folge. «Die Initiative trifft somit sämtliche Unternehmen und stellt diese auf Vorrat an den Pranger», so IHK-Direktor Markus Bänziger (Bild). «Damit würgt sie verantwortungsvollen, unternehmerischen Tatendrang ab.»

IHK unterstützt Gegenvorschlag

Bundesrat und das Parlament haben den Handlungsbedarf anerkannt und einen Gegenvorschlag zur Initiative erarbeitet. Dieser orientiert sich an den grundlegenden Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit sowie an den fortschrittlichsten Gesetzen weltweit. Vor allem nimmt der Gegenvorschlag sinnvolle Einschränkungen beim Geltungsbereich vor: Er gilt für jene grossen, international tätigen Unternehmen, auf welche die Initiative nach eigenen, fälschlichen Angaben ausschliesslich abzielt. Der Gegenvorschlag trägt damit den wichtigen Anliegen der Initiative Rechnung, ohne die Ostschweizer KMU-Landschaft massiv und mit unklaren Auswirkungen zu treffen. Die IHK St.Gallen-Appenzell beurteilt den Gegenvorschlag aus diesen Überlegungen als den konstruktiveren Weg und hat sich bereits während der parlamentarischen Debatte dafür eingesetzt. Damit der Gegenvorschlag in Kraft tritt, braucht es am 29. November ein Nein zur Konzernverantwortungsinitiative.

  

IHK-Kampagne gegen die KVI

Die IHK St.Gallen-Appenzell engagiert sich mit einer eigenen Kampagne gegen die Konzernverantwortungsinitiative. Unter dem Credo «Für verantwortungsvolles Unternehmertum, gegen die Konzernverantwortungsinitiative» wird darin mit Kurzporträts die Betroffenheit der Ostschweizer Unternehmen aufgezeigt. Mehr Informationen unter www.verantwortungsvoll-handeln.ch.