«Folgerichtige Lockerungsschritte ab Ende Juni»

«Folgerichtige Lockerungsschritte ab Ende Juni»
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Der Bundesrat schlägt per 28. Juni weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen vor. Die IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst diese, insbesondere die Aufhebung der generellen Maskenpflicht am Arbeitsort. Mit der sich weiterhin entspannenden epidemiologischen Lage sollte jedoch auch eine Aufhebung der Homeoffice-Pflicht für alle Betriebe zeitnah möglich werden.

Die epidemiologische Lage entwickelt sich in der Schweiz weiterhin positiv. Entsprechend schickt der Bundesrat weitere Lockerungen bei den Kantonen in die Konsultation. Bei der vorgeschlagenen Anpassung der Massnahmen zeigt sich aber auch: Die Einführung eines praktikablen Covid-19-Zertifikats ist für die nächsten Öffnungsschritte zentral. Umso erfreulicher ist es, dass der Kanton St.Gallen bereits ein entsprechendes Konzept implementiert hat, und dass die beiden Appenzell dies in den nächsten Wochen ebenfalls anstreben.

Eigenverantwortung der Unternehmen wird gestärkt

Besonders begrüssenswert ist die geplante Aufhebung der generellen Maskenpflicht in Unternehmen, für die sich die IHK im Vorfeld der Medienkonferenz des Bundesrates eingesetzt hatte. «Eine solche Regelung stärkt die Eigenverantwortung der Unternehmen und ermöglicht differenzierte Schutzkonzepte, welche den Fortschritt bei der Pandemiebewältigung miteinbeziehen», zeigt sich IHK-Direktor Markus Bänziger (Bild) erfreut.

Keine Änderung bei der Homeoffice-Regelung

Gemeinsam mit den weiteren Schweizer Handelskammern setzte sich die IHK St.Gallen-Appenzell bereits im März beim Bundesrat für eine Entschärfung der Homeoffice-Pflicht ein. Die IHK begrüsste folglich die bereits geschehene Umwandlung der Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung für Betriebe, die wiederholt testen. «Nun, da sich die Lage weiter entspannt und weitgehende Lockerungen im Raum stehen, sollte aber auch eine Aufhebung der Homeoffice-Pflicht für sämtliche Unternehmen geprüft werden», so Markus Bänziger.