FMA nimmt Privatbank an die Kandare

FMA nimmt Privatbank an die Kandare
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Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht hat für die Vaduzer Privatbank Mason einen vorläufigen Verwalter bestellt. Offenbar haben sich die Hongkonger Eigentümer zu stark ins operative Geschäft eingemischt.

Sie habe die Massnahme, die sich auf dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz stützt, zum Schutz der Kunden getroffen, begründete die Finanzmarktaufsicht ihren Entscheid.

Die Mason Privatbank Liechtenstein AG (bis August 2019, als sie von der Honkonger Mason-Gruppe übernommen wurde, firmierte sie als «Raiffeisen Privatbank Liechtenstein AG») hatte innert kürzester Zeit die Geschäftsleitung verloren. «Gerüchte im Zusammenhang mit der internen Organisation gab es schon länger, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Personalwechsel in jüngerer Vergangenheit. Es war deshalb absehbar, dass die FMA früher oder später einschreiten und Massnahmen zwecks Sicherstellung einer intakten Governance erlässt», erklärte Simon Tribelhorn, Geschäftsführer des liechtensteinischen Bankenverbandes, gegenüber dem «Vaterland». Eine solche intakte Governance sei aber wesentlich für die Glaubwürdigkeit, die Reputation und das Vertrauen in die Bankinstitute Liechtensteins.

Die FMA bestimmte den Wirtschaftsprüfer Deloitte (Liechtenstein) als Verwalter für ein Jahr und stattete ihn mit den notwendigen Befugnissen «zur Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion aus», heisst es weiter.

Damit dürfte nach turbulenten Zeiten etwas Ruhe einkehren, hofft das «Vaterland». Nachdem die gesamte Geschäftsleitung mit Arzu Tschütscher und Hubert Büchel im August 2020 kündigte, ging es im Herbst mit personellen Veränderungen weiter. So trennte sich die Bank von ihrem Head of Compliance, der Leiterin Private Banking und einem weiteren leitenden Mitarbeiter. «Mit Lynn Räbsamen als neuen CFO sollte zuletzt eigentlich Ruhe einkehren, doch nach einigen Monaten musste die Bankerin die Geschäftsleitung bereits wieder verlassen.» Auf der Mason-Webseite wird zurzeit ein Hansen Wang als CEO aufgeführt.

Es gab schon länger Gerüchte am Markt, dass sich die Führung in Hongkong zu stark in das operative Geschäft eingemischt hatte, was gemäss Liechtensteiner Corporate Governance nicht erlaubt ist. Im FMA-Beamtendeutsch heisst es: «Zur Vorbeugung und Minimierung allfälliger Risiken sowie zur Vermeidung einer etwaigen Umgehung von Vorgaben betreffend die innere Organisation der Bank (iSd Art 22, 23 Bankengesetz) übertrug die FMA dem vorläufigen Verwalter mehrere Aufgaben und stattete ihn mit den notwendigen Befugnissen zur Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion aus.»

Die auf ein Jahr befristete Massnahme sei zum Schutz der Kunden getroffen worden und stehe in keinem Zusammenhang zur derzeitigen Eigenmittel- und Liquiditätssituation der Bank.