«Dritte Rosenberg-Tunnelröhre als Notfalltunnel vorerst hinfällig»

Text: PD/stz.
Am 24. November sprach sich eine knappe Mehrheit der Schweizer Bevölkerung gegen den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 aus. Für die Ostschweiz ist das eine höchst unbefriedigende Situation: Mit der dritten Röhre des Rosenbergtunnels wurde ein Projekt blockiert, das mit Blick auf die bevorstehenden Sanierungsarbeiten in den bestehenden Tunnels diskussionslos unverzichtbar ist.
Ohne eine dritte Röhre werden sich während der Bauarbeiten zusätzlich rund 40'000 Autos und Lastwagen durch die Stadt St.Gallen quälen. Auf der Strecke bleiben die Lebensqualität in der Stadt und die Erreichbarkeit der Regionen Rorschach, Oberthurgau, des Rheintals und der angrenzenden Nachbarländer. Wenig überraschend hat denn auch die Mehrheit des Ostschweizer Stimmvolks dem Ausbauschritt 2023 zugestimmt.
ETH-Studie: 3. Röhre ist unverzichtbar
Diesen Notstand haben auch die ETH-Experten unter Leitung von Professor Ulrich Weidmann erkannt. Sie hatten vom Bundesrat den Auftrag erhalten, die gesamte Schweizer Verkehrspolitik zu durchleuchten und eine Auslegeordnung vorzunehmen. Ziel des Auftrags war es, Prioritäten für Strassen- und Bahnprojekte zu setzen und einen Vorschlag für die kommenden Jahrzehnte zu erarbeiten.
Seit gestern liegt diese Auslegeordnung auf dem Tisch. Sie kommt mit Blick auf die dritte Röhre des Rosenbergtunnels zum gleichen Ergebnis, das Nationalrat Michael Götte seit jeher vertrat: Die Sanierung der bestehenden Tunnels der Stadtautobahn St.Gallen ist ohne eine dritte Röhre schlicht und einfach nicht im Ansatz realisierbar. Deshalb ist das Rosenberg-Projekt eines von nur zwei der ursprünglich sechs zur Abstimmung gestandenen Vorhaben, das weiterhin mit der Prioritätsstufe 1 geführt wird. Eine Halbierung der Kapazitäten der Autobahn während mehrerer Jahre hätte für die Menschen, die Wirtschaft und die Umwelt unzumutbare Konsequenzen.
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Notfalltunnel vorerst vom Tisch
Unmittelbar nach dem Abstimmungssonntag hatte Michael Götte in einer Interpellation dem Bundesrat vorgeschlagen, die dritte Röhre wie geplant zu bauen. Damit wären die Voraussetzungen gegeben, um während der Sanierungsarbeiten des Rosenbergtunnels weiterhin den Verkehr in zwei Tunnelröhren abzuwickeln. Nach Abschluss der Sanierung würde in diesem Vorschlag die dritte Röhre die Funktion eines Notfalltunnels übernehmen. Diese käme im Falle eines Unfalls in einer der beiden Röhren sowie während der Unterhaltsarbeiten zum Einsatz.
Mit dem Ergebnis der ETH-Auslegeordnung ist dieses Konzept vorerst vom Tisch – es muss nicht weiterverfolgt werden. Selbstverständlich bleibt es aber in der Hinterhand für den Fall, dass die dritte Röhre nicht wie vorgeschlagen realisiert werden kann.