Dekotierung bewilligt
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Der letzte Handelstag der Looser-Aktien und das effektive Datum der Dekotierung werden nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheides im Kraftloserklärungsverfahren nach Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Bezug auf die sich noch im Publikum befindenden Looser-Aktien festgelegt. Das Kraftloserklärungsverfahren wurde im Februar 2017 von der Arbonia AG eingeleitet.