Dekotierung bewilligt

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Die SIX Swiss Exchange hat das Gesuch der Looser Holding AG um Dekotierung sämtlicher Namenaktien mit Entscheid vom 15. März 2017 bewilligt.

Der letzte Handelstag der Looser-Aktien und das effektive Datum der Dekotierung werden nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheides im Kraftloserklärungsverfahren nach Art. 137 des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Bezug auf die sich noch im Publikum befindenden Looser-Aktien festgelegt. Das Kraftloserklärungsverfahren wurde im Februar 2017 von der Arbonia AG eingeleitet.